Cuba libre? Paypal sperrt Händlern mit kubanischen Produkten die Konten.

Von Steffen Hubert | August 1, 2011 um 19:00 | 6 Kommentare | Debatte | Tags: , , , , ,

Kubanischen Rum übers Internet bestellen? Nicht, wenn es nach dem amerikanischen Online-Bezahlsystem PayPal geht. Dieses sperrt derzeit deutschen Online-Händlern die Konten, wenn sie kubanische Ware handeln. Doch es regt sich Widerstand. Ein Händler hat beschlossen, PayPal zu verklagen. Natürlich kann und will auch MIXOLOGY ONLINE hier nicht stillschweigend zuschauen und erkundigte sich hinter den Kulissen.

Schon Anfang des Jahres sorgte PayPal, ein Tochterunternehmen von eBay mit europäischem Firmensitz in Luxemburg, für Schlagzeilen, als die Firma  den Spendenfluss zur Enthüllungsplattform Wikileaks unterbrach. Und auch wenn man weiter zurück in die Geschichte des Unternehmens geht, fällt nicht immer das strahlendste Licht auf PayPal. Auf einer der Hauptanlaufstellen für deutsche Juristen im Internet wurden schon 2008 sehr deutliche Worte gegen PayPal gefunden: „Unser Rat an Online-Händler: Vermeiden Sie als Verkäufer Zahlungen über Paypal, wo immer es möglich ist.“

Viele würden diesen Rat gerne befolgen, doch es fehlt nach wie vor an einer vernünftigen und sicheren Alternative, die von den Kunden der Online-Händler im gleichen Maße wie PayPal akzeptiert wird. Alexander Troppmann, Betreiber des Münchner Online-Vertriebs Barfish ist hier eine Ausnahme: „Wir arbeiteten noch nie mit PayPal, es kam mir von Beginn an zu viel Negatives zu Ohren, unter anderem, dass PapPal sowieso gerne Konten von Spirituosenhändlern mal einfriert. Wegen Drogenhandel.“ Somit ist Barfish einer der wenigen Online-Händler mit kubanischen Produkten, der durch die eingenmächtige „Ausweitung“ des US-Embargos auf das europäische Festland nicht durch Umsatzeinbrüche betroffen sind. Denn genau das ist, was die deutsche Dependance von PayPal mitteilt. Das Office of Foreign Assets Control verlange von US-Unternehmen, dass auch ihre ausländischen Tochterunternehmen das Kuba-Embargo durchsetzen müssten.

Anwendung amerikanischen Rechts auf deutschem Boden

Einer der Händler, die voll ins Visier der Anti-Kuba-Aktion des Bezahldienstleisters geraten sind, ist Stephan Berg von Drinkology. Er erachtet die ganze Situation für „aberwitzig“. Seiner Meinung nach wird hier „amerikanisches Gesetz auf europäischem Boden ausgeführt”. Bergs Konten wurden am 21.7. gesperrt. Um an sein Geld zu gelangen, mußte Stephan Berg tatsächlich alle kubanischen Produkte aus seinem Angebot nehmen. Nach einigen Telefonaten und dem Auslisten eines übersehenen Likörs, der seinen Ursprung ebenfalls auf Kuba hat, wurden seine Konten wieder freigeschaltet. Nun wartet er erstmal ab. Auf den Zug einer Sammelklage würde er gerne mit aufspringen, da er seine Rechte in dieser Situation durchaus verletzt sieht.

Ein ähnliches Bild bietet sich beim bekannten Händler Weinquelle Lühmann. Öffnet man die Seite und schaut unter “Rum” nach der Kategorie “Kuba”, trifft man nur auf gähnende Leere. „Über Nacht brach ein Großteil des Umsatzes weg“, berichtet Uwe Lühmann, der Inhaber des fast 100 Jahre alten Familienunternehmens. Es ist auch ihm ziemlich unklar, was sein Unternehmen mit einem US-amerikanischen Handelsembargo gegen Kuba zu tun haben soll. Gerne hätte Lühmann einen vernünftigen Ersatz für PayPal, doch im Augenblick sieht auch er keine Alternative. Auf lange Dauer möchte er trotzdem von dem Online-Bezahlsystem Abstand gewinnen. Denn er könne ein neues System “schnell integrieren”, lediglich die Kunden seien, seiner Meinung nach auch zu Recht, sehr skeptisch gegenüber neuen Bezahlsystemen. Nichtsdestotrotz ist auch Lühmann einer Sammelklage alles andere als abgeneigt.

Rum & Co  und Bardealer auf Kampfkurs

Am meisten zitiert in der Medienberichterstattung über den Anti-Kuba-Kurs von PayPal wird bisher Thomas Altmann, Inhaber von Rum & Co im schleswig-holsteinischen Börm. Auch dort klingelte MIXOLOGY ONLINE kurz durch, um an weitere Informationen zu gelangen. Altmann weigert sich nach eigener Aussage auch weiterhin vehement, auch nur ein kubanisches Produkt von seiner Seite zu nehmen. Er bedauert, dass in den letzten Tagen schon einige Anbieter eingeknickt sind und ihre kubanischen Produkte von der Seite genommen haben. Er wünscht sich einen starken Zusammenhalt und hofft, dass die Sache, „möge es noch so lange dauern, wieder ins Lot bekommt”.

Mit an vorderster Front steht Jürgen Weissfloch vom Online-Händler Bardealer, dem durch Sperrung der PayPal-Konten nach eigenen Angaben 80 % des Umsatzes wegbrachen. Schon wenn man die Seite aufsucht, wird klar, dass hier eine harte Gangart gegenüber PayPal gefahren werden soll. Hier entspringt auch die Motivation eines juristischen Vorgehens gegen das Bezahlsystem. Und was bisher noch in Prüfung war, kam heute Nachmittag zu einer Entscheidung. Weissflochs Anwalt Andreas Eberl von der Kanzlei Grau & Eberl in Eichenau bei München empfiehlt eine Klage gegen PayPal.

Zuerst soll gegen PayPal eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, damit alle derzeit gesperrten Konten von Online-Shops wieder freigeschalten werden. Bardealer wird hierfür eine Musterklage führen. Die Kanzlei erachtet die Vorgehensweise und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal aus dem Blickwinkel europäischer und deutscher Gesetze als fragwürdig. Genaueres soll hierzu baldmöglichst verlautbart werden. Weissfloch sieht sich einem harten Stück Arbeit gegenüberstehen, möchte aber für das „Recht, kubanische Tropfen genießen zu dürfen, bis zum bitteren Ende kämpfen”.

Fragwürdige Geschäftspraktiken

Doch sogar Weissfloch würde am liebsten wieder seine Geschäfte in Ruhe mit PayPal abschließen, denn „diesem Bezahlsystem kommt immer noch nichts gleich“. Hier war nur Alexander Troppmann bisher einer anderen Meinung. Er versteht zwar, dass Kunden PayPal wichtig ist, erachtet den Dienst trotzdem nicht für „unbedingt notwendig auf dem deutschen Markt“. Es habe bisher kaum Anfragen von Kunden gegeben, die bei ihm lieber mit PayPal bezahlen würden.

Trotzdem machte er schon nachhaltige Erfahrungen mit PayPal, seit er seinen Online-Shop gegründet hat. Denn eine Kundin versuchte ihre Rechnung  bei Barfish mittels PayPal zu begleichen. Während man normalerweise erwarten würde, dass PayPal eine derartige Zahlung untersagt und der Kundin erklärt, dass Barfish nicht mit PayPal arbeite, kam es anders. PayPal meldete sich bei Barfish und verlautbarte, dass der Händler nun dort ein Konto einzurichten habe, da das Geld eingegangen sei. Eine interessante Vorgehensweise.

Das “European Blocking Statute”

Noch scheint die Politik nicht Notiz von dem Gebahren der Firma genommen zu haben. Aber die Kampagne von PayPal könnte sich schon bald als ein Boomerang erweisen. In Reaktion auf das Kuba-Embargo der Vereinigten Staaten hat die Europäische Union 1996 das sogenannte “Blocking Statute” erlassen, das europäische Firmen und Personen vor negativen Effekten des Embargos schützen soll. Im Originaltext heißt es:

• The United States has enacted laws that purport to regulate activities of persons under the jurisdiction of the member states of the European Union; this extra-territorial application violates international law and has adverse effects on the interests of the European Union. Therefore, the Regulation provides protection against the extraterritorial application of these laws and binds the persons and interests affected to inform the Commission.
• No judgment of a court outside the European Union regarding the effects of these U.S. laws will  be  recognized  and  no  person  shall  comply with any requirement or prohibition derived from them.
• Any person affected shall be entitled to recover any damages caused by the application of these laws.

Ohne die Einzelheiten und den aktuellen Stand der Gesetzgebung zu kennen, ist hier erkennbar, dass PayPal sich, sollte die Sperrung der Online-Händler weitere Kreise ziehen, in ein politisch-rechtliches Minenfeld begeben hat. Und sich möglicherweise sogar klar rechtswidrig verhält. Für schlechte Presse hat das Unternehmen auf jeden Fall gesorgt und außerdem die Debatte, ob man nicht alternative Bezahlsysteme in Erwägung ziehen sollte, neu entfacht. Den kubanischen Rum, so viel ist sicher, wird sich der deutsche Konsument nicht nehmen lassen.

Der Autor

Steffen Hubert

Der Althistoriker Steffen Hubert ist freudig-suchender Forscher nach den neuesten Entwicklungen der Barkultur. Er lebt in Freiburg und arbeitet neben seinen Studien in der Hemingway Bar.

6 Kommentare

  1. Mike (9 months ago)

    spätestens seit Wikileaks sollte jedem klar sein was dieses Unternehmen tut…

    Wer sein gesamtes System auf Paypal abstimmt, dem sollte klar sein das er sich in eine Abhängigkeit begibt. Man sollte es sich nie zu einfach und es auch anderen nicht zu einfach machen.

  2. Heiko (9 months ago)

    Hallo,
    erst auf Paypal schimpfen und dann Billsafe in den Shop integrieren an dem Paypal auch beteiligt ist. Tolle Leisung.
    Euer Heiko

  3. Helmut Adam (8 months ago)

    @Heiko

    Wer genau ist Dein Ansprechpartner? Dein Kommentar schwebt hier etwas in der Luft. Wer hat Billsafe integriert?

  4. Hieko (8 months ago)

    Herr Weissfloch, dem ja angeblich 80% des Umsatztes wegbrachen. Lächerlich!

  5. Silke Wolf (8 months ago)

    Ich habe mich in dieser ärgerlichen und völlig überflüssigen Sache einmal an unsere Regierung gewandt. Auf meine Anfrage beim Auswärtigen Amt erhielt ich u.a. dieses als Antwort:

    (…) “Gleichwohl möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es gegen § 4a Außenwirtschaftsverordnung bzw. Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 verstoßen könnte, wenn Sie aufgrund der Forderung von PayPal die Geschäftsbeziehungen zu kubanischen Herstellern einstellen würden. Verstöße gegen § 4a Außenwirtschaftsverordnung bzw. die Verordnung (EG) Nr. 2271/96 sind nach §70 Abs. 1 Nr. 1 bzw. §70 Abs. 5f Außenwirtschaftsverordnung bußgeldbewehrt.”

    Soviel zur Unterstützung von Regierungsseite …

  6. J. Weissfloch (8 months ago)

    Hallo Heiko

    schön, dass Sie so gut informiert sind.

    Punkt eins: Richtig ist, dass wir Billsafe integriert haben, wir mussten reagieren und neue Zahlungsmöglichkeiten für unseren Kunden anbieten.

    Richtig ist auch, dass PayPal Anteile an Billsafe hält, mit dem Unterschied, dass Wir die Zusage von Billsafe haben, dass wegen eines bestehenden Handelsembargo keine Einschränkungen vorgenommen werden. Dies war unsere Bedingung um das neue Zahlungssystem zu integrieren.

    Lächerlich? Ich weiss nicht was daran lächerlich sein soll?
    Warum denken Sie, dass einige Shops kubanische Artikel offline genommen haben, nachdem PayPal das Konto gesperrt hat? Der Anteil von Bestellungen die mit PayPal bezahlt werden/wurden sind weitaus höher als die Bestellungen in denen kubanische Artikel enthalten sind/waren! Doch warum soll sich ein in Deutschland (Europa) tätiger Onlineshop von einem Dienstleister, wie PayPal, das Sortiment diktieren lassen? Zumal wir nicht mit PayPal USA sonder PayPal Europa mit Sitz in Luxemburg einen Vertrag haben und somit immernoch nach europäischen und nicht amerikanischem Recht arbeiten. Übrigens, meine Aussage war, dass in dem Zeitraum unserer Sperrung durch PayPal der Umsatz um ca. 80% zurückgegangen ist, da wir in etwa diesen Anteil unserer Umsätze über PayPal abwickelten. Die Bestellungen die in diesem Zeitraum über andere Zahlungsoptionen getätigt wurden haben sich aber in der Anzahl nicht wesentlich gesteigert. Es fand also keine Umverteilung der normalerweise über PayPal abgewickelten Bestellungen auf die bis dato angebotenen Zahlweisen statt.
    Dies hat sich mittlerweile aber dank neuer Zahlungsmöglichkeiten wie eben z.B. Billsafe (weitere Alternativen werden noch folgen, an denen PayPal nicht beteiligt ist) und zahlreichen Berichten und Informationen der Medien (online, wie offline) wieder einigermaßen, wenn auch nicht vollständig eingependelt.
    Danke nochmal Helmut und Steffen für die Unterstützung mit Eurem Bericht!

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