Deutsche Versandhändler sind offenbar nervös

Von Helmut Adam | Januar 16, 2009 um 15:23 | 34 Kommentare | Blog | Tags: , , ,

Mir wurde gerade ein Dokument übermittelt. Der Blogeintrag zur auf Twitter gefundenen Freudenbekundung über die niedrigen Einkaufspreise in Großbritannien scheint ein paar Personen auf den Magen geschlagen zu haben. Was ich nicht ganz verstehe. Gleichzeitig wurde mit bedeutet, dass ich möglicherweise zu strafbaren Handlungen Aufruf leisten würde.

Mmmmh, das verstehe ich jetzt leider nicht ganz. Mein Blogeintrag besteht aus einem Zitat, einer Aussage einer Person auf Twitter, und stellt fest, dass es derzeit günstig ist, auf der Insel einzukaufen. Mehr nicht. Dies ist das Dokument, das mir zugestellt wurde. Kann mir jemand erklären, was die Intention des Absenders ist? 

Versandhandel in der Europäischen Union

Denn was da auf Twitter steht,
ist doch ganz klar: sollte ein Bartender, was ja durchaus einmal
vorkommen soll, den Wunsch verspüren, sich ein Fläschchen aus dem
Ausland zu bestellen, weil er gerne als Privatperson (Edit 26.1.09: Tatsächlich ist es als Privatperson problemlos möglich, für den privaten Konsum Alkohol aus dem Ausland zu importieren. H.A.) Schampus oder Tequila trinkt, steht seiner Bestellung überhaupt nichts
im Wege. ;-) Die Leute kommen auf Ideen….aber vielleicht wäre das
etwas für Frau Bätzing – da könnte man doch noch etwas regulieren!
Haben die deutschen Versandhändler eigentlich auch schon bei der
Bundesregierung angeklopft und nach Staatshilfe gefragt?

Nachtrag: Es geht weiter. Ich muss gestehen, dass das überhaupt
nicht mein Thema ist. Aber den Blogeintrag habe ich nun mal geschrieben, also führen wir das weiter. Also: prinzipiell muss jede Flasche, die man aus
dem Ausland bestellt, verzollt und hier erneut versteuert werden. (Im
Gegensatz zur limiterten Menge, die man auf direktem Reiseweg aus einem
anderen Land mitnehmen darf.):

"Der Bezug von Erzeugnissen aus dem freien Verkehr eines
anderen Mitgliedstaates im Wege des Versandhandels gilt – auch bei
Lieferung an Privatpersonen – nicht als privates Verbringen. Von
Versandhandel wird dann gesprochen, wenn ein gewerblicher Händler mit
Sitz in einem anderen Mitgliedstaat einer in Deutschland ansässigen
Privatperson im Rahmen eines Kaufgeschäfts versteuerte Erzeugnisse für
den privaten Bedarf liefert. Hierbei führt der Händler den Versand der
Ware an den Erwerber selbst durch oder lässt ihn durch andere
durchführen. Dabei müssen die Erzeugnisse im Mitgliedstaat des
Versandhändlers versteuert worden sein. Die Besteuerung in Deutschland
erfolgt dann nach den Regelungen über den Versandhandel."

Dass das de facto nicht der Fall ist, liegt auf der Hand.
Schweden beispielsweise hat nach dem Beitritt zur europäischen Union,
sein Alkoholmonopol schrittweise abbauen müssen
und in der Folge
bedienten und bedienen sich schwedische Privatleute massiv aus den
angrenzenden Eu-Staaten. Dadurch gehen dem schwedischen Staat natürlich
Steuern verloren. Das interessante jedoch ist, dass die Haftung beim
Käufer liegt. Der Versender, das heißt, der Händler, der die Ware an
eine Privatperson in einem anderen Land verschickt, macht sich nicht
strafbar, sofern ich richtig informiert bin. Der Gesetzestext oben macht da zwar Vorschriften, aber wie das im Ernstfall aussieht, steht sicher wieder auf einem anderen (Gsetzes-)Blatt. Der Käufer wiederum, sofern er nicht Zoll und Steuern
erbringt, macht sich strafbar.
(Edit: Das ist, weshalb ich Blogs liebe. Leser machen Texte schlauer. Thnx, Oscomp! H.A.) Haben auch deutsche Großhändler in der
Vergangenheit Spirituosen an Privatpersonen ins Ausland verschifft?
Natürlich.

Was ist also die Motivation eines Großhändlers, wenn
er mir einen Gesetzestext zuschickt, in dem diese gesetzliche Regelung
steht? Ganz klar, er möchte damit die Leser hier im Blog davon abschrecken, im
Ausland zu bestellen. Ich möchte das jetzt überhaupt nicht bewerten. Gesetz ist Gesetz. Ich habe ihn aber gebeten, sich doch gleich per Kommentar zu äußern das nächste Mal. Dass Händler diesen Blog und die anderen Cocktail-Blogs verfolgen, war mir klar. Dass sie so ein kleiner Eintrag nervös macht, nicht!

Eine kleine Anekdote: ich war letzte Woche in Bars in Vancouver unterwegs. Kanada ist eines der westlichen Länder mit den striktesten Gesetzen bezüglich Alkoholimport und -vertrieb. Bis auf eine Provinz regulieren alle Regionen bis ins Detail, welche Weine und Spirituosen verkauft werden dürfen. Die Bartender raufen sich deshalb die Haare, weil sie nicht einmal von einer Nachbarprovinz eine Spirituose einführen dürfen, ohne sich strafbar zu machen.

Das würde auf Deutschland übertragen heißen: in Bayern wäre z.B. St. Germain Likör erhältlich, in Baden Württemberg aber nicht. Der Bartender aus Ulm, der sich in Neu-Ulm einer Flasche besorgt, weil einer seiner Stammgäste in seiner anderen Stammbar auf der anderen Seite der Donau immer einen Cocktail damit bekommt, würde sich strafbar machen. Viele der Bars in Vancouver, die wir besuchten, hatte eine bekannte Bourbon-Range auf den Regalen stehen, die es in British Columbia offiziell und legal gar nicht gibt. Wie sagt der Amerikaner: You do the math! 

P.S. Wer zu dem Thema etwas mitteilen will, und sich vor allem mit diesem Gestrüpp an Gesetzen und Regulierungen schon einmal auseinandergesetzt hat, ist herzlich willkommen, sich hier in den Kommentaren zu äußern. Wie gesagt, ‘mein Thema’ ist es nicht.

Nachtrag 26.1.2009: Der deutsche Zoll hat bestätigt, dass im Fall von Spirituosen-Bestellungen von Privatpersonen aus dem EU-Ausland der Versandhändler für die anfallende Branntweinsteuer aufkommen muss. Für die Privatperson ergeben sich daraus keine rechtlichen oder steuerlichen Schwierigkeiten:

http://www.mixology.eu/de/blog/private-bestellung-von-spirituosen-aus-eu-ausland-versandhaendler-ist-steuerschuldner

Der Autor

Helmut Adam

Helmut Adam ist Herausgeber von Mixology, Magazin für Barkultur, trinkt gerne Negronis, Tequila und den einen oder anderen Gin & Tonic. Bevor er sich zum Bar Manager an der Mixology Bar aufschwang, arbeitete er als Bartender in Zürich, Wien, Berlin und London.

34 Kommentare

  1. oscomp (3 years ago)

    Krissi, in den Mengen, in denen wir bestellen, ist das BranntWMonG irrelevant.
    Dort ist die Rede von Hektolitern.

    Von solchen Mengen ist hier nicht die Rede.

  2. Krissi (3 years ago)

    Sorry, das ist Quatsch mit Sosse. Ich kann dir gerne den Kontakt zu meinem Steuerbeamten zusenden, dann lass Dich mal von ihm aufklären.
    Kannst mir gerne die Anforderung per Mail schicken.

  3. Helmut Adam (3 years ago)

    Das ist ja eine interessante Diskussion geworden. Jetzt würde dann doch einmal ein O-Ton aus dem Zollamt interessieren. Ich werde mich dahinterklemmen. Vielleicht ist jemand anders schneller, dann gerne hier hinein posten.

    Prinzipiell kann ich mir nicht vorstellen, dass die Bestellung an sich strafbar sein kann, wenn die Ware ordnungsgemäß angemeldet und verzollt wird. Wieso sollte die EU ausgerechnet diesen Handel verbieten? Dass er stattfindet, ist eine Tatsache. Ich verweise noch mal auf mein Beispiel oben aus Schweden. (Den entsprechenden Artikel habe ich leider nicht mehr zur Hand.) Man hat zumindest noch nie davon gehört, dass dort der Zoll massenhaft Privatpersonen verklagt hat. Und hier bei uns ebenfalls nicht.

    Davon abgesehen, dürften die Preise hier bei bestimmten Produkten demnächst sicher auch purzeln, da natürlich auch die Großhändler drüben bei ihren Kollegen einkaufen gehen. Das aber definitiv legal.

  4. Krissi (3 years ago)

    @ Helmut,
    dass man davon nichts mitbekommt bedeutet nicht, dass nicht kontrolliert und angeklagt wird wegen Zollvergehens.
    Ehrlich, ich wundere mich nur, dass ausgerechnet Du hier regelrecht öffentlich zum Zoll- und Steuerbetrug aufrufst. Du hättest ja auch ganz einfach mal den direkten Weg wählen können und einen von Deinen vielen Bekannten aus der Industrie oder Handel fragen können. Und nicht vollkommen unreflektiert so eine Meldung hier veröffentlichst.
    Und glaub mir, ich wünschte die Gesetzeslage wäre anders. Das würde mir als Händler auch sehr gut gefallen.

    Friedliche Grüße

  5. Helmut Adam (3 years ago)

    @Krissi

    Rufe ich hier öffentlich zum Steuerbetrug auf? Wo genau denn bitte? Das hat der betreffende Großhändler eigenartigerweise auch gemeint. Ich wüsste wirklich gerne, aus welchem Wortlaut aus meiner Feder präzise dieser “Aufruf zum Steuerbetrug” ausgeht. Bitte kläre mich auf!

    Ich habe in meinem ersten Post nur wiedergegeben, was in der Szene an Nachrichten rumgeht. Das hier ist ein Blog. Hier findet ein großer Nachrichtenumsatz statt. Und oft beantwortet eine Nachricht am übernächsten Tag den Eintrag von heute. Genau so habe ich auch die Nachricht des Großhändlers aufgegriffen und hier reingepostet und damit zur Diskussion gestellt.

    Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass hier eher das Gegenteil stattfindet. Eine Aufklärung des Lesers über einen möglicherweise für ihn gefährlichen Sachverhalt. Wenn es so ist, wie Du es darstellst, Krissi, dass der Erwerb “nicht legal” ist, wird diese Diskussion für viele Leser als Augenöffner dienen und sie werden möglicherweise zukünftig von solchen Bestellungen absehen. Mich wundert übrigens in dem Zusammenhang, dass mir der Großhändler nicht einen aktuellen Gesetzestext zuschicken konnte. Den wiederum konnte Oscomp liefern.

    Überdies schrieb ich in meinem letzten Kommentar:

    “Prinzipiell kann ich mir nicht vorstellen, dass die Bestellung an sich strafbar sein kann, wenn die Ware ordnungsgemäß angemeldet und verzollt wird.”

    Wenn Abgaben auf ein Produkt zu zahlen sind, müssen sie gezahlt werden. Die Frage stellt sich doch überhaupt nicht. Was mich – und das ist der Wortlaut des letzten Kommentars von mir – wundert, ist, dass offenbar im Bereich von Alkohol, so wie Du es darstellst, bis heute kein freier Handel in der EU möglich ist oder dieser zumindest nicht so standardisiert ist, dass sich die Privatperson, die sich etwas aus dem Ausland bestellt, unwissentlich in ein Minenfeld manövriert.

    Angenommen Max Mustermann möchte die spezielle Flasche XYZ in seiner Heimbar haben und er würde mit Freude alle Abgaben, Zölle und Steuern darauf zahlen, die damit einhergehen (weil er nun mal diese eine Flasche haben will), kann er diese Flasche TROTZDEM nicht aus einem anderen Land bestellen?

    Ich kenne zumindest eine Bar in Berlin, die den Weg zu diversen Zollstellen auf sich genommen hat, um einen speziellen amerikanischen Vodka zu importieren. Aber das war außerhalb der Europäischen Union.

    “Und nicht vollkommen unreflektiert so eine Meldung hier veröffentlichst.”

    Tja, was und wie ich etwas hier veröffentliche, bleibt mir/uns überlassen. Ich finde die Diskussion so weit spannender und aufklärender. Weit interessanter auch als die Pressemitteilungen und Event-Ankündigungen, die mir in der Vergangenheit immer wieder diverse Händler hier auf die Seite reingespamt haben. Und wir haben da auch nicht mit dem Anwalt reagiert, sondern einfach strikt und höflich darauf hingewiesen, dass sich das nicht gehört und dass das zu unterbleiben hat. Also, Fräulein Nose, mäßigen wir doch bitte unseren Ton, zumal wir nach eigenem Bekunden doch “Freund der Barkeeper” sind, richtig?

    Zumal ich sogar glaube, dass Du mit Deinen Informationen richtig liegst, Krissi. Ist ja schließlich auch Deine Materie. Einen schönen Abend noch.

  6. oscomp (3 years ago)

    Krissi, dieser Vorwurf -um nicht zu sagen Unterstellung- den Du Helmut da machst, ist nicht haltbar.

    Umsatzsteuer- und zollrechtlich ist der Import von Spirituosen aus dem UK nicht strafbar.
    Die EU ist und bleibt eine Zollunion – daran läßt sich nicht rütteln.
    Und ich denke, in diesem Punkt stimmst Du mir auch zu.

    Das eigentliche Streitthema ist die Branntweinsteuer.

    Die Einfuhr für private Zwecke ist steuerfrei. Klar geregelt im §146 BranntWMonG.
    Die Einfuhr für gewerbliche Zwecke ist steuerbar, aber bis zu einer gewissen Menge steuerfrei.

    Das Dich als Händlerin annervt, dass Du nicht in das Ausland versenden darfst, kann ich gut verstehen – mir ist es auch ein Rätsel, warum Du keine Kunden in UK beliefern darfst, DS und TWE aber Kunden hier..

  7. Cowboy1485 (3 years ago)

    So kurz mal nachgeschaut:

    ” … Der Bezug von Erzeugnissen aus dem freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaates im Wege des Versandhandels gilt – auch bei Lieferung an Privatpersonen – nicht als privates Verbringen. … ” Zitat: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/g0_branntwein/h0_befoerderung_eg/b0_private_bef/index.html (18.01.09; 22:19Uhr)

    “(1) 1Wer als Versandhändler aus dem freien Verkehr des Mitgliedstaates, in dem er seinen Sitz hat, Erzeugnisse in das Steuergebiet liefern will, hat dies vorher dem für den Empfänger zuständigen Hauptzollamt schriftlich in doppelter Ausfertigung anzuzeigen. 2Er hat dabei die Erzeugnisse mit den für die Besteuerung wesentlichen Merkmalen anzumelden und den voraussichtlichen Lieferumfang anzugeben. … ” Zitat: http://bundesrecht.juris.de/brstv/__46.html (18.01.09; 22:21Uhr)

    Wenn ich das richtig deutet ist es nicht verboten Spirituosen in der EG zu bestellen. Allerdings muss der Versandhändler den Versand beim Hauptzollamt schriftlich mitteilen. Wenn er dies nicht tut kann die Ware wenn man Glück hat auch so durch den Zoll kommen je nach dem wie stark kontrolliert wird.
    Was jetzt genau passiert wenn das Paket kontrolliert wird konnte ich leider noch nicht raus finden.
    Ich hab mal dem Zoll ne Email geschrieben mal schauen ob es eine Antwort gibt.

    Gruß Fabian

  8. Krissi (3 years ago)

    Lieber Helmut,
    ich finde das Thema auch soo spannend…
    Ehrlich, mit unreflektiert meinte ich das Du ohne gross zu überlegen einen Artikel einer fremden Quelle veröffentlichst. Und nein, ausdrücklich dazu aufgefordert zum Zoll- und Steuerbetrug hast Du nicht, aber Du weisst genauso gut wie ich, wie der Mensch tickt. Und genau das ist der Punkt der mich ärgert. Dass das eine gängige Methode bei einigen Lesern ist, ist mir bereits seit Jahren bekannt. Bin ja selber hin und wieder in der Versuchung. Aber Du betreibst hier ein öffentliches Forum, in dem jeder frei zugänglich die Informationen nachlesen kann. Und somit sind wir wieder bei dem Punkt, Du weisst wie die Leute funktionieren. Deine Überschrift bei dem auslösenden Thread war mehr als eindeutig: Spirituosenkauf in Großbritannien lohnt sich dank schwachem Pfund
    Genau in diesem Artikel hättest Du aber die Sachlage korrekt beschreiben, bzw. die Überschrift dementsprechend anders formulieren müssen.

    Du als Herausgeber eines renomierten Blattes und Blogs solltest Dir Deiner Verantwortung, vor allem in rechtlichen Fragen bewusster sein.

    Ich weiss nicht von welchem Grosshändler die Rede ist, aber er hat Dir die Wahrheit berichtet. Du solltest ihm im Nachgang ein Dankeschön sagen.

    Die Aufklärung über genau diese rechtliche Grundlagen sollte Dir aber auch bereits seit Eintritt in das Berufsleben bekannt sein. Zumindest nach der Einführung des Euro hätte man sich selber auch schon mal schlau machen können. Ist ja nun auch schon ein paar Jahre her. Und wie meinte mein Dozent an der Uni im Fach Jura: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Nocheinmal: der Versand! auch nach Deutschland von Spirituosen und anderen Luxusgütern ist strafbar. Als Gewerbetreibender / Barkeeper sollte man sich dessen voll bewusst sein. Somit ist der Bildungsauftrag erledigt ;-)
    Wie gesagt, Billigflieger mit grossem Koffer besteigen und die Sachen selber holen (im gesetzlichen Rahmen) ist vollkommen ok. Oder mit dem Lieferanten reden, dass er die Pullen deklariert versendet. Ist alles offiziell machbar (ob sinnvoll im monetären bleibt fraglich).

    Mir geht es nicht darum diese Handhabe, für die ich vollstes Verständnis habe zu verteufeln, es sollte nur jeder wissen was er macht. Erst recht, wenn die Flaschen dann im Backbord seiner offiziellen Bar landen.

    Vielleicht ist diese Diskussion der Aufhänger für ein Schreiben an die EU-Kommision um dort ein wenig Druck zu machen in Sachen Steuer- und Zolleinheit innerhalb der EU? Das wäre doch mal eine Aufgabe.

    Helmut, Du wirst es nicht glauben, ich kenne mehrere Bars, nicht nur in Berlin, die den offiziellen Weg beschreiten und ganz brav die Spezialitäten beim Zoll anmelden. Ich werde auch öfters mal gefragt, ob ich was MITBRINGEN kann wenn ich unterwegs bin.

    Helmut, die Seitenhiebe kannst Du Dir auch in Zukunft ersparen. Ich habe Dich eigentlich bis auf eine Ausnahme direkt angeschrieben und ganz formell gefragt. Dass ich als kleiner Krauter kein Geld in die Hand nehmen kann und möchte um von Dir die Erlaubnis zu bekommen, hier Hinweise auf Tastings ect. zu veröffentlichen ist wohl nachvollziehbar. Bisher habe ich mich auch ganz still verhalten diesbezüglich. Es ist ja auch ein Barforum. Nur Du solltest mal langsam in Deine Überlegungen mit einbinden, von wem Du lebst. Es ist die Industrie.

    Lieber oscomp,
    nochmals, liess bitte die Rechtsgrundlagen und zwar so, dass Du sie verstehst. Die Texte sind vertrackt, ja ich weiss. Aber sich das rausziehen, was einem gefällt funktioniert leider nicht in Deutschland.
    Ich danke Dir aber für Dein Verständnis.

  9. oscomp (3 years ago)

    Krissi, erst einmal: Friede ! Diskussionen wie diese erhalten schnell einen bissigen Ton, weil z.B. die Intonation fehlt und so der Leser u.U. ganz anders versteht, als der Autor meint.

    Deinen Rat, die Rechtsgrundlagen zu lesen, bis ich sie verstehe, kann ich nicht nachvollziehen.
    Sind denn die von mir zitierten Gesetzestexte so missverständlich ??

    Eine weitere Diskussion macht aber keinen Sinn.

    Ich habe den Eindruck, dass Du Dir die Links nicht einmal durchgelesen hast. Besonders deutlich war das für mich, als ich den Link eine ganz bestimmten Seite auf zoll.de angab und Du als Beleg für Deine Aussagen schlicht den Index von zoll.de angabst. Auf Zoll.de sind so viele Info´s – eine etwas fundiertere Quellangabe wäre schön gewesen. Eigentlich hast Du nicht einen Beleg für Deine Aussagen geliefert…

  10. Helmut Adam (3 years ago)

    Vielleicht sollten wir noch einmal beim Anfang beginnen:

    http://www.mixology.eu/de/blog/spirituosenkauf-grossbritannien-lohnt-sich-dank-schwachem-pfund

    Hier mein Text: “Wie diese euphorische Mitteilung auf Twitter zeigt, ist die britische Insel derzeit ein lohnendes Ziel für den Spirituosenkauf. Der Kurs des britischen Pfunds ist letztes Jahr in einem solchen Masse eingebrochen, dass auch die höheren Versandkosten wohl kein Hindernis mehr sind.”

    Es liegt im Grunde genommen am Standpunkt oder der Motivation des Lesers, was er hier herauslesen will. Ich zitiere hier eine Quelle, eine Statusmeldung auf Twitter, nicht einen Artikel. Indem ich in wiedergebe, gehe ich auch auf den schwachen Kurs des Pfundes ein und darauf, dass dies die höheren Versandkosten wohl mehr als wettmacht.

    Feststellung Nummer 1: Ganz unabhängig von meiner unzureichenden Kenntnis der Gesetzeslage, auf die ich an anderer Stelle schon hingewiesen habe, hat dieser Eintrag nichts, aber auch gar nichts mit dem Aufruf zum Steuerbetrug zu tun. Er ist nicht einmal ein Aufruf zum Bestellen in Großritannien. Zero. Nada. Period. Er ist eine Feststellung von Kommunikationsvorgängen, die ich entdeckt habe.

    Feststellung Nummer 2: Ich glaube nicht an den Altruismus der Fachhändler (“Freund der Barkeeper”), so groß und klein sie auch sein mögen. Wenn mir jemand ein Dokument zustellt, mit ‘wohlmeinendem’ Rat und mir erzählt ich würde mich möglicherweise strafbar machen mit meinen Eintrag hier, frage ich mich natürlich, was seine Motivation dabei ist. Denn: in meinem winzigen Blogeintrag steht doch überhaupt nichts drin! Zero. Nada. Period.

    Sich daraus dann irgendetwas zu stricken von wegen “wie die Leute ticken” hat für mich mit seriöser Argumentation nichts mehr zu tun. Es gibt hier zig Leser auf dieser Plattform, die darüber, wie und wo sie eine Spirituose bekommen und was sie dafür zahlen, zehn Mal soviel wissen, wie ich und ich spreche hier ausdrücklich von Vertrieb hierzulande und im Ausland. Ich persönlich verkaufe unsere Leser nicht für dumm. Und verweise in diesem Zusammenhang auch gerne auf die monatliche Preisvergleichsliste von Puro de Agave: http://www.puro-de-agave.net/2009/01/where-to-buy-tequila-in-germany.html

    In diesem Zusammenhang werde ich jetzt auch auf die wohl etwas unbedacht getippten Äußerungen von Krissi hier auch nicht weiter eingehen bis auf den Hinweis, dass es bei dieser öffentlichen Plattform um meine, um unsere, die von Mixology handelt. Und wir von Mixology benötigen, bei allem Respekt, keine Belehrungen über unser Geschäftsmodell. Nach all den schönen und erfolgreichen Jahren mit unserer Community – wirklich nicht. Es bleibt Dir überlassen, was Du stehen lassen willst, Krissi. Ich werde auf so etwas nicht mehr antworten, außer im Fall der Eskalation von Deiner Seite: mit der Löschtaste.

    Was mich jetzt ausschließlich interessiert, ist die genaue Gesetzeslage und dann auch ein Preismodell, wie der Import einer Spirituose inklusive eventueller Steuern und Zölle aussehen würde. Möglicherweise ist, vorrausgesetzt der Import erfolgt legal, der Preisunerschied gar nicht mehr so hoch. Wir werden sehen.

  11. jenne7 (3 years ago)

    Chapeau, Herr Adam!

    Förderung der GSA Barkultur

  12. ThorstenS (3 years ago)

    Es ist ja viel schlimmer, als ich dachte!
    Befinde ich mich im Ausland, schreibe was in meinen BLOG und jemand in einem anderen Land liest dies, könnte es sich auch um den illegalen Versand von Informationsmaterial handeln. Ähnlich sieht es aus, wenn ich ein Buch zitiere! Bevor ich die Informationen den deutschen Lesern zur Verfügung stelle, muss ich die nötige MwSt zahlen!
    *grins*
    http://www.shakerliebe.blogspot.com

  13. Cowboy1485 (3 years ago)

    Ich habe oben ja schon versucht euch Gesetzestexte rauszukopieren, die wie ich finde deutlich machen das es strafbar ist wenn man die Ware nicht anmeldet. Ich bin Helmuts Meinung. Denn auch ich würde mich bei legalem Import für den letztendlichen Preis interesiern. Hier könnte übrigens auch mal ein Händler aktiv werden, denn ihr müsst es doch wissen oder täusche ich mich da vielleicht;-).

    Noch was kurzes:
    Auch an diesem Beispiel wird wieder mal deutlich wie komlipziert inzwischen alles geworden ist ohne fachmännische Hilfe kommt man da einfach nicht mehr klar. Ich halt inzwischen die Tätigkeit unserer Politik und dies schließt nicht nur die deutschen ein für pervers! (Persönliche Meinung). Zu viel Regel zu viel Vorschriften.

    Gruß Fabian

  14. OnkelDagobert (3 years ago)

    Ach, wie schnell jeder Idiot zum Begriff “strafbar” greift.

  15. Matthias Eikerling (3 years ago)

    Guten morgen zusammen,

    muß hier Oscomp Recht geben relevant ist hier allein § 146

    Grüße aus Pforzheim
    Matthias

  16. Krissi (3 years ago)

    Danke Matthias

    hier noch meine Linksammlung direkt von der Zollseite:

    http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html

    http://www.zoll.de/e0_downloads/d0_veroeffentlichungen/z1_reisezeit_2008.pdf

    http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichungen/a0_zigaretten/w0_2008/z42_schmuggelware/index.html

    Geschenksendungen aus dem Ausland oder ins Ausland
    Geschenksendungen aus einem Mitgliedstaat der EG werden Ihnen ohne Erhebung von Einfuhrabgaben direkt zugestellt. Es ist jedoch zu beachten, dass ein Versand von Tabakwaren aus einem dieser Länder grundsätzlich nicht gestattet ist und bußgeld- oder strafrechtliche Folgen haben kann.
    Geschenksendungen von einer Privatperson aus einem Drittland (alle Staaten, die nicht Mitglied der EG sind) an eine Privatperson im Inland (Sendungen von privat an privat) sind jedoch nur dann einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Warenwert nicht über 45 EUR liegt. Innerhalb dieser Wertgrenze dürfen aber die folgenden Höchstmengen nicht überschritten sein:
    Tabakwaren:
    50 Stück Zigaretten oder
    25 Stück Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von max. 3 Gramm) oder
    10 Zigarren oder
    50 Gramm Rauchtabak oder
    eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren;
    Alkohol und alkoholhaltige Getränke:
    1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
    1 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger, Schaumweine oder Likörweine oder
    eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
    2 Liter nicht schäumende Weine;
    Parfüms/Eau de Toilette:
    50 Gramm Parfüms oder
    0,25 Liter Toilettenwasser;
    Kaffee:
    500 Gramm Kaffee oder
    200 Gramm Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.
    Für die Abgabenfreiheit bei Sendungen von Privatpersonen an Privatpersonen gilt zusätzlich folgender Grundsatz:
    Übersteigt der Gesamtwert mehrerer Waren je Sendung den Betrag von 45 EUR, so gilt die Befreiung bis zur Höhe dieses Betrages für diejenigen Waren, für die sie bei gesonderter Einfuhr gewährt worden wären.
    Ist bei nicht teilbaren Waren die Freigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben.
    Beispiel 1:
    Ein Paket wird von einer Privatperson aus den USA an eine Privatperson innerhalb der EU geschickt. Dieses enthält zwei Bücher mit einem Wert von jeweils 29,90 EUR und 50 EUR.
    Das Buch für 29,90 EUR wird abgabenfrei belassen. Für das andere Buch sind Einfuhrabgaben zu zahlen.
    Beispiel 2:
    In einem anderen Paket wird von einer Privatperson aus den USA an eine Privatperson in der EU ein MP3-Player versandt. Dieser hat einen Wert von 49,90 EUR. Da der MP3-Player nicht teilbar ist, kann auch sein Wert nicht aufgeteilt werden.
    Der Wert übersteigt die Freigrenze von 45 EUR. Folglich fallen für den MP3-Player Einfuhrabgaben an.
    Geschenkpäckchen aus einem Drittland, deren Empfänger und/oder Versender eine Firma ist, sind nur einfuhrabgabenfrei (Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer), wenn ihr Warenwert nicht höher als 22 Euro ist. Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 erhöht sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.
    Von dieser Abgabenfreiheit sind jedoch Alkohol, Tabakwaren und Parfüms ausgenommen (Sendungen mit geringem Wert).
    Kaffee ist von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen, d.h. für Kaffee wird auch innerhalb der 22 Euro-Grenze die Kaffeesteuer erhoben.
    Geschenksendungen können Sie ohne Zollformalitäten ins Ausland verschicken (Ausfuhr von Postsendungen). Bei Sendungen in ein Drittland ist es empfehlenswert, sich über die Einfuhrbestimmungen des Empfängerlandes zu informieren. Die ausländischen Zollbehörden bieten i.d.R. ihre Auskünfte auch über das Internet - meist in der Landessprache - an.
    Nähere Einzelheiten zum Thema “Zoll und der Postverkehr” finden Sie auf den Internetseiten Bestimmungen im Postverkehr.
    Dort erfahren Sie unter anderem,
    warum der Zoll befugt ist, Ihre Postsendung zu öffnen (Darf der Zoll meine Postsendung öffnen?),
    für welche Waren trotz Überschreitung der Freigrenzen Zollvergünstigungen oder gar Zollbefreiungen gewährt werden (Abgabenerhebung bei präferenzberechtigten Waren),
    wie die Einfuhrabgaben berechnet werden (Das Verfahren der Abgabenfestsetzung) und
    wann Sie als Empfänger von Postsendungen bei der Erledigung von Zollformalitäten automatisch durch die Deutsche Post AG vertreten werden (Gestellungspflichtige Sendungen).

    © Bundesministerium der Finanzen
    Quelle: http://www.zoll.de
    Stand: 18.11.2008

    Sendungen mit geringem Wert
    Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 hat sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung erhöht.
    Die Befreiung ist unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers und unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle oder Geschenksendungen handelt.
    Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:
    Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke,
    Tabakwaren,
    Parfüm und Eau de Toilette.

    Hinweis:

    Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro. Nur Postsendungen mit Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, sind vollständig einfuhrabgabenfrei (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer).
    Kaffee ist von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen, d.h. für Kaffee wird auch innerhalb der 22 Euro-Grenze die Kaffeesteuer erhoben.

    © Bundesministerium der Finanzen
    Quelle: http://www.zoll.de
    Stand: 08.01.2009

    http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/a0_allgemeines/index.html
    Was müssen Privatpersonen beachten?
    Verbrauchsteuerpflichtige Güter, die von Privatpersonen aus dem freien Verkehr anderer EG-Mitgliedstaaten für ihren Eigenbedarf in das deutsche Steuergebiet verbracht werden, sind unter der Voraussetzung steuerfrei, dass die Waren von der Privatperson selbst, d.h. persönlich befördert werden.
    Jedoch wird auch bei selbst verbrachten Waren ein Verbringen zu gewerblichen Zwecken vermutet, wenn die Mengen der nachfolgenden Tabelle überschritten werden bzw. andere Umstände erkennen lassen, dass die Waren gewerblich verwendet werden sollen.
    Spirituosen
    10 Liter
    Zwischenerzeugnisse (z.B. Likörwein, Wermutwein)
    20 Liter
    Schaumwein
    60 Liter
    Bier
    110 Liter
    Alkopops
    10 Liter
    Kaffee
    10 kg
    Werden je Warenart größere als die vorgenannten Mengen in das deutsche Steuergebiet verbracht, wird eine gewerbliche Bestimmung der Waren vermutet. Dies hat zur Folge, dass die Waren in Deutschland besteuert werden. Aber auch bei kleineren Mengen kann nach den Umständen des Einzelfalls ein gewerblicher Zweck gegeben sein. Eine Besteuerung kann nur vermieden werden, wenn – insbesondere bei Überschreitung der o.a. Mengen – eine Verwendung zu privaten Zwecken nachgewiesen wird.
    Die Steuerfreiheit gilt nicht
    für verbrauchsteuerpflichtige Waren, die für den Bedarf anderer Privatpersonen erworben werden (z.B. Geschenke),
    für verbrauchsteuerpflichtige Waren als Umzugsgut, das nicht selbst befördert wird und
    für verbrauchsteuerpflichtige Waren in Postsendungen, die ein privater Empfänger im deutschen Steuergebiet von einem privaten Absender in einem anderen Mitgliedstaat erhält.

    Und hier nochmal ganz genau:
    http://www.zoll.de/faq/postverkehr/internethandel/index.html

    und um das Thema Verbrauchsteuern etwas deutlicher zu machen:
    http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/index.html

  17. DanielSchulz (3 years ago)

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte diese Ansprache gerne förmlich korrekt, damit mir nicht nachher ungebürliches oder strafbares (beleidigendes) Verhalten vorwerfen kann…
    Welch lindwurmartige Entwicklung der Intention von Bereitstellung von Informationen! Meines Erachtens ist in so einer Entwicklung einer Diskussion nachvollziehbar, warum manch eine(r) sich eher scheut, dermaßen geeignete Plattformen zum Informatiosaustausch mit eigenem Kontent bereitzustellen.
    Ich werde mich jetzt nicht lange an irgendwelchen Gesetzesquerverweisen aufhalten (auch wenn ich dazu qualifiziert seien möge), denn zumindest ich habe heute noch zu tun…
    Sei zum Thema nur soviel gesagt:

    1. Helmut, meines Erachtens ist es unstrittig, dass die Intention dieses Artikels die Weitergabe von Informationen unter Nutzung von Zitaten oder aussageentsprechenden Rezitationen war und weder den Aufruf zu strafbaren Handlungen noch eine ähnlich wahrnehmbare Intention in sich trug.

    2. Ist auf Grund dieser Diskussion durchaus nachvollziehbar, warum sich mancheiner scheut, andere Menschen an seinem Wissen auf Blogs oder ähnlichen Kommunikationsplattformen teilhaben zu lassen. Denn so wie es mir manchmal erscheint, hat man in Deutschland mit zu vielen mehr oder weniger glücklosen Freizeitjuristen zu tun.

    3. Gibt es für jeden Bereich wahre und nicht selbsternannte Fachleute. So soll es doch die ein oder andere Person oder Firma in deutschen Landen geben, die seit Jahren dementsprechende Qualifikationen besitzen und gerne auf Nachfrage, ausländische (auch über den EU-Bereich hinaus) Produkte importieren oder den geschätzten Kollegen besorgen.

    4. Es wird sich kaum ein Bartender, Barkeeper, Mixologe oder Gastronom die Arbeit machen und die Versandkosten tragen wollen, wenn Ihm dieses Produkt von einem qualifizierten Händler in Deutschland zu einem FAIREN Preis zur Verfügung gestellt wird. Viel mehr sehe ich hier die Aufgabe bei den Händlern marktorientiert zu arbeiten und das Ohr am Kunden zu haben. Einfach formuliert: wenn ein Händler wenigstens am Bargeflüster und den daraus resultierend gefragten Produkten Interesse hat, sollte es doch kein Problem darstellen, eben Selbige bei entsprechender Qualifikation zeitnah zur Verfügung zu stellen. Schade nur, dass bei vielen Händlern anscheinend nicht wirklich Nachfrage und Angebot harmonisieren und ein Grundmaß an Flexibilität schmerzlich missen lassen.

    5. Wer also an Helmuts Informationen Anstoß nimmt, würde meines Erachtens gut daran tun, an genau dieser Situation etwas zu ändern, denn ist es nicht auch dem Händler möglich, aus Sparfuchshausen (ich verzichte bewußt auf ausländische Ortsbezeichnungen) zu ordern? Für mich waren die Informationen jetzt nicht wirklich neu, so gibt es doch deutschlandweit den ein oder anderen Händler, der bei nichtinländischen Firmen diverse Spirituosen vollkommen legal aber um ein Weites kostengünstiger bezieht…
    @Helmut: Die Dislozierung differiert nur in der Nord-Süd-Achse zu den von Dir genannten Ländern ;oD

    Ich könnte jetzt glaube ich bis Zwanzigsten weitermachen, aber abschließend möchte ich allen empfehlen, dort zu bestellen, wo Sie Ihr Zeug dass Sie wünschen auch bekommen. Und auch hier gibt es nicht nur eine Firma in Deutschland, die entsprechende Flexibilität vorweist. Dem Team von Mixology möchte ich meine volle Hochachtung aussprechen und weiterhin viel Erfolg wünschen. Macht weiter so! Bisher habt Ihr Euch ja schließlich glücklicherweise nicht strafbar gemacht… ;oD

  18. Sigurt Solbart (3 years ago)

    Sehr richtig Herr Schulz!
    Darauf einen aus dem Garten!

  19. oscomp (3 years ago)

    @Krissi, danke für Deine Mühe, das meiste bezieht sich aber auf ein Drittland (alle Staaten, die nicht Mitglied der EG sind) , z.B. USA. Das UK ist aber Mitglied der EU.

    Daher ist z.B. Dein Link zu den Reisefreigrenzen ausserhalb der EU irreführend.
    Richtig wäre eher dieser hier : http://www.zoll.de/e0_downloads/d0_veroeffentlichungen/z3_reisefreimengen_innerhalb_eu.pdf

    Aus Deinen Zitaten kann man wenigstens folgendes schlußfolgern :
    Private Importe sind zoll-, einfuhrsatzsteuer-, branntweinsteuer- und straffrei.
    Aber das haben wir ja schon festgestellt (Schlagwort Zollunion und §146 BrantWMonG)

    Wie die Lage für gewerbliche Importe aussieht ( Legalität bzw. Steueranmeldung) werden hoffentlich die diversen Kontaktaufnahmen mit dem Zoll klären.
    Und selbst wenn ein gewerblicher Import branntweinversteuert werden müsste, so dürfte diese bei 3,65 Euro pro 0,7Literflasche mit 40% Vol. liegen. Bei einigen exorbitanten Preisunterschieden könnte sich der Aufwand lohnen. Btw: Ist die britsche Branntweinsteuer nicht sogar höher ?? …hmmm

  20. Cowboy1485 (3 years ago)

    Offizielle Antwort des Zolls:

    Sehr geehrter Herr Schulze,

    Branntweinsteuer-Erzeugnisse, die

    > von einer Privatpersonen (z.B. Deutschland)
    > aus anderen EG-Mitgliedstaaten
    > für private Zwecke in das deutsche Steuergebiet
    > p e r s ö n l i c h v e r b r a c h t werden,

    sind steuerfrei.

    Dabei ist zu beachten, dass sich die Ware im anderen Mitgliedstaat im
    verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr befinden muss.
    Dies bedeutet, dass die Erzeugnisse in dem betreffenden Mitgliedstaat bereits
    versteuert wurden und auf üblichem Wege käuflich sind (z.B. in einem Einzelhandelsgeschäft).
    Des Weiteren darf die so genanne Richtmenge von 10 Litern nicht überschritten werden.

    Verbringt eine Privatperson die Erzeugnisse aus dem freien Verkehr eines anderen
    Mitgliedstaates n i c h t s e l b s t , wird vermutet, dass die Ware gewerblich
    verwendet werden soll oder im Rahmen des Versandhandels verbracht wird.
    Beides führt zur Besteuerung der Ware.
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich eine Privatperson die Waren gewerblich
    o d e r privat schicken lässt.

    Der im Internet oder anderen Medien angebotene gewerbliche Versand von Erzeugnissen
    aus anderen Mitgliedstaaten an private Empfänger im Inland ist n i c h t
    steuerfrei.
    Eine anders lautende Werbung solcher Anbieter ist falsch.

    Von V e r s a n d h a n d e l wird dann gesprochen, wenn ein gewerblicher
    Händler mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat einer in Deutschland ansässigen
    Privatperson im Rahmen eines Kaufgeschäfts versteuerte Erzeugnisse für den privaten
    Bedarf liefert.
    Hierbei führt der Händler den Versand der Ware an den Erwerber selbst durch oder
    lässt ihn durch andere durchführen.
    Dabei müssen die Erzeugnisse im Mitgliedstaat des Versandhändlers versteuert worden
    sein.

    Die Besteuerung in Deutschland erfolgt dann nach den Regelungen über den Versandhandel.
    >> Rechtsgrundlagen für den Bezug: § 145 BranntwMonG und § 45a BrStV

    Bitte lesen Sie weitere Einzelheiten zum Versandhandel hier:
    http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/g0_branntwein/h0_befoerderung_eg/a0_gewerbl_bef/c0_versandhandel/index.html

    Zur Klärung weiterer Fragen könne Sie sich auch an Ihr zuständiges
    Hauptzollamt (HZA) wenden.
    Bitte nehmen Sie Kontakt zum – Sachgebiet Verbrauchsteuern – auf.

    HZA Stuttgart
    Hackstraße 85
    70190 Stuttgart

    Postfach 13 10 61
    70068 Stuttgart

    Tel. (07 11) 9 22-0
    Fax. (07 11) 9 22-22 09
    E-Mail poststelle@hzas.bfinv.de

    Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    Schierack

    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Zentrale Auskunft
    Carusufer 3-5
    01099 Dresden

    Auskunft für Privatpersonen:
    Tel.: 0351/44834-510
    Fax: 0351/44834-590
    E-Mail: info.privat@zoll.de

    Internet: http://www.zoll.de
    Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll
    Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr

  21. Krissi (3 years ago)

    So, nun hat die liebe Seele ihre Ruh, zumindest was die Rechtslage betrifft.

    Ein schönes WE wünscht
    Krissi

  22. mangomix (3 years ago)

    Wenn man alle Gesetze studieren wollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten.

    (Johann Wolfgang von Goethe: Maximen und Reflexionen)

  23. Krissi (3 years ago)

    Der alte weise Mann wusste es damals schon ;-)

  24. mangomix (3 years ago)

    Goethe musste es ja wissen, als Jurist ;-)

    Aber zum Thema, das Ganze ist doch ein Streit um des Kaisers Bart. Wer lesen kann und dem Link aus der o. a. Mail des Zolls folgt, erfährt, was wir doch im Grunde schon vorher wussten und was dem Ergebnis nach Bastian, oscomp, Helmut und andere stets geschrieben haben:

    1. Privatpersonen können ohne weiteres im EU-Ausland Spirituosen per Versandhandel bestellen. Das ist NICHT illegal und schon mal überhaupt nicht strafbar!

    2. Es fallen keine Zölle an und der Empfänger muss auch nichts beim Zoll anmelden.

    3. Insbesondere muss der Empfänger KEINE Branntweinsteuer abführen.

    Richtig ist, dass beim Import nach Deutschland Branntweinsteuer fällig wird, offenbar auch für geringe Mengen. Die Steuerpflicht trifft aber den ausländischen Versandhändler. Wenn er regelmäßig nach Deutschland versendet, kann er ein vereinfachtes Verfahren beim Hauptzollamt nutzen. (Spannend wäre hier zu wissen, ob die großen Händler das auch tun, ob und wie das der Kunde erkennen kann und was passiert, wenn sie es nicht tun!) In jedem Fall gilt aber: mit all diesen Formalitäten hat der private Empfänger nichts zu tun und er ist auch selbst überhaupt nicht steuerpflichtig. Zahlen muss er also in keinem Fall.

    Eine Hürde bleibt natürlich: Bei Bestellungen im Ausland gelten die deutschen Widerrufs- und Gewährleistungsregeln nicht, und bei Problemen sitzt man gegenüber einem ausländischen Vertragspartner natürlich am kürzeren Hebel. Aber das ist eine andere Baustelle und letztlich eine Vertrauensfrage.

    Marktwirtschaft ist schon was Feines :-)

  25. Helmut Adam (3 years ago)

    Der deutsche Zoll hat bestätigt, dass im Fall von Spirituosen-Bestellungen von Privatpersonen aus dem EU-Ausland der Versandhändler für die anfallende Branntweinsteuer aufkommen muss. Für die Privatperson ergeben sich aus einer Bestellung keine rechtlichen oder steuerlichen Schwierigkeiten:

    http://www.mixology.eu/de/blog/private-bestellung-von-spirituosen-aus-eu-ausland-versandhaendler-ist-steuerschuldner

  26. drinkmix.de (3 years ago)

    Da reden alle von Globalisierung und wenn es dann mal global wird, zetern die Leute…..versteh einer die Welt…..by the way: Hättest du eine Bezugsquelle genannt, würde ich den bohei ja verstehen, aber so….

  27. sanjaych (3 years ago)

    eigentlich schon fast ein lächerliches verhalten, insbesondere, wenn man davon ausgehen kann, dass vermutlich auch einige händler aus deutschland ins ausland liefern, zumindest in das deutschsprachige…

  28. oscomp (3 years ago)

    Na, da kann ich ja nur hoffen, dass Whiskyexchange, Drinkshop und Co. die Vorschriften des oben zitierten §146 Branntweinmonopolgesetztes auch brav einhalten. Richtig, §146 -nicht mehr §150. Im Rahmen der Harmonisierung der EU-Zollvorschriften haben sich einige Paragraphen erledigt und so durfte der ehemalige 150 auf 146 vorrücken. Der zitierte Text ist übrigens auch überholt. So heisst es nun : “Steuerschuldner ist der Versandhändler”.
    Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/branntwmong/__146.html

    Wer sich mit dem Gedanken trägt, in UK zu bestellen, der präge sich den ersten Satz auf dieser Seite ein und klicke beruhigt auf “confirm order” :
    http://www.zoll.de/faq/postverkehr/internethandel/index.html#internethandel1

    Und um es noch einmal ganz deutlich zu machen, zitiere ich aus der Wikipedia :
    Die Europäische Union ist eine Zollunion, innerhalb derer keine Zölle erhoben werden. Rechtliche Grundlage sind Art. 23 I und 25 ff. EG-Vertrag und Art. XXIV GATT.
    Link : http://de.wikipedia.org/wiki/Zoll_(Abgabe)#Europ.C3.A4ische_Union

    Aber Obacht !! Solltet Ihr etwa einen Hektoliter reinen Alkohols, gemessen bei einer Temperatur von 20 Grad C bestellen wollen, müsst Ihr mit einer Branntweinsteuer von 1303 Euro rechnen !
    .. ich für meinen Teil wollte mich auf einige wenige Liter beschränken ;)

  29. Helmut Adam (3 years ago)

    @oscomp 
    Danke! Ich wußte doch, dass hier jemand mehr weiß als ich. Oscomp, bitte übernehmen Sie! :)

  30. Philipp (3 years ago)

    Oscomp hat ja Erfahrung in der Sache ;)

    Mal ehrlich: Der sogenannte “Großhändler” kennt wohl die ihn betreffenen Gesetze nicht wirklich.
    Das ist echt lächerlich.

  31. Cowboy1485 (3 years ago)

    Was für ein blödsinn!!!!!!

    Wenn ich inerhalb der EU etwas bestelle baruch ich mir doch gar keine Gedanken über irgendwelche Steuern machen umidest als Privatperson. Wenn man gewerblich bestellt brauch man die Ust ID des Händlers das wird dann in der Buchhaltung auf ein gesondertes Konto gebucht und das Finanzamt prüft dann ab ob der Händler die Ust in seinem Land bezahlt hat. Aber da wir alle nicht Gewerblich bestellen ist das ja kein Problem.
    Und die Beschränkungen zur Einfuhr von Waren wie es sie früher einmal gab gibt es ja nicht mehr. Jeder kann heute von Frankreich nach Deutschland mehr als 200 Zigaretten mitnehemen. Es wird nur zum Problem wenn man außerhalb der EU bestellt zum Beispiel in der Schweiz hier ist die Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen und auch der Händler der dahin verschickt muss das melden da für die Schweizer die Möglichkeit besteht in der Eu Steuerfrei einzukaufen ist halt ein grßer Aufwand. Die Schweizer stehen hier nur als Beispiel für die nicht EU Bürger.

    Also das ganze Theater ist völlig für die Katz.

  32. Krissi (3 years ago)

    Njein, bei der ganzen Geschichte geht es wie gesagt nicht um die MwSt, die bekanntlicherweise in jedem EU-Land auch unterschiedlich ist. Vielmehr geht es wirklich um die Branntweinsteuer, die absolute Priorität besitzt. Die ausländische MwSt. könnte man sich sogar mit dem entsprechenen Papierkrieg erstatten lassen, wenn man danach die einheimische MwSt zahlt. Die Alkoholsteuer unterliegt absolut dem Hoheitsrecht beider Länder. Also müsstet Ihr rein rechtlich gesehen, hier in D für die eingeführten Waren die AlkSt. nochmals bezahlen. Anders sieht es aus, wenn Ihr die Pullen privat und selber ein- bzw. ausführt. Innerhalb der EU sind Mengen festgelegt, die für den privaten Verbrauch freigegeben sind und nicht der doppelten Besteuerung unterliegen. Ergo, im Versandhandel gibt es keine Freimengen.
    Das ist auch ein Grund, warum ich als Händler nicht zu den geschätzten Kollegen nach Österreich, Niederlande, Schweden, Grossbritannien oder Finnland VERSENDEN darf.

  33. Cowboy1485 (3 years ago)

    Hast du dich schon genauer adrüber informiert? Meine Eltern arbeiten beide beim Steuerberater und die haben mir was anderes gesagt. Auch für den gewerblichen Versand. Nach deren Aussage geht es nicht um die Alkoholsteuer sondern rein um das bezahlen der MwSt die durch die Ust ID abgeprüft wird.

  34. Krissi (3 years ago)

    Hallo Cowboy1485,
    das kann ich mir vorstellen. Als Steuerberater interssieren auch nur die Steuern, die im Inland anfallen.
    Das bedeutet, es interessiert sie die AlkSt. erst dann, wenn man zum Bsp ein Branntweinlager hat oder Berechtigter Empfänger von Spirituosen ist, also die AlkSt. direkt beim Zoll nach Lieferung oder Entnahme zu bezahlen hat.
    Mein Geschäftspartner ist “Berechtigter Empfänger” und muss dementsprechend die AlkSt. an den Zoll abführen – wohlgemerkt nicht an das Finanzamt. Die gezahlten Steuern bekommt dann der Steuerberater genannt und die verbucht er entsprechend für das Finanzamt.
    Nochmals, es ist als Gewerbetreibenden untersagt Spirituosen ins Europäische Ausland zu VERSENDEN. Andere Güter unterliegen nicht dem Branntweinmonopol und dürfen entsprechend EU-weit versendet werden.Schau mal beim Zoll rein: http://www.zoll.de/index.html

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