Ein winziger Blogeintrag hat hier kürzlich zu einer großen Debatte geführt. Am 14. Januar 2009 entdeckte ich auf Twitter eine Nachricht, die sich euphorisch über die Preisunterschiede bei manchen Spirituosen auf dem deutschem und dem britischem Markt äußerte. Dazu veröffentlichte ich einen Text, der diese Entwicklung neutral wiedergab:
Wie diese euphorische Mitteilung auf Twitter zeigt, ist die britische Insel derzeit ein lohnendes Ziel für den Spirituosenkauf. Der Kurs des britischen Pfunds ist letztes Jahr in einem solchen Masse eingebrochen, dass auch die höheren Versandkosten wohl kein Hindernis mehr sind.
Kurze Zeit später kontaktierte mich ein großer deutscher Händler für Spirituosen per Mail und dann auch noch per Telefon. Im Wortlaut von "Ihnen ist offenbar nicht bewußt, dass Sie sich strafbar machen" wurde mir gönnerhaft bedeutet, dass ich mich offenbar mit der Sachlage nicht richtig auskenne. Bestellungen aus dem Ausland fielen unter des Branntweinsteuergesetz etc. und seien so nicht möglich.
Da meine Veröffentlichung, übrigens ebenso wie die Mitteilung auf Twitter, aber völlig neutral gehalten war (es war nicht einmal darauf eingangen worden, ob man als Privatperson oder als Barbetreiber bestellt), bekam ich sofort das Gefühl, dass sich hier jemand auf sehr einseitige Art in die Kommunikation einschalten will. Der Vorwurf dass ich mich strafbar machen würde, war, zu diesem Zeitpunkt, ebenso wie zum späteren Zeitpunkt durch eine andere Person, völlig aus der Luft gegriffen.
Entsprechend nahm ich diese Vorlage ‘volley’, und veröffentlichte das Dokument, das mir der Versandhändler zugeschickt hatte, in einem Blogeintrag mit dem Titel "Deutsche Versandhändler sind offenbar nervös" am 16. Januar 2009. Beim Dokument handelte es sich um einen Gesetzestext, in dem der Versandhandel definiert und seine Handhabe bei Transaktionen zwischen europäischen Staaten erklärt wurde. Im Beitrag selbst erklärte ich auch offen, dass ich mich mit der genauen gesetzlichen Lage nicht auskenne, und tat dies auch in der sich daraus entwickelnden Diskussion, und forderte die Leser auf, ihr Wissen beizutragen. Und es verging nicht viel Zeit, bis Leser ‘Oscomp’ in einem Kommentar darauf hinwies, dass der Gesetzestext des Händlers nicht mehr aktuell sei:
Na, da kann ich ja nur hoffen, dass Whiskyexchange, Drinkshop und Co.
die Vorschriften des oben zitierten §146 Branntweinmonopolgesetztes
auch brav einhalten. Richtig, §146 -nicht mehr §150. Im Rahmen der
Harmonisierung der EU-Zollvorschriften haben sich einige Paragraphen
erledigt und so durfte der ehemalige 150 auf 146 vorrücken. Der
zitierte Text ist übrigens auch überholt. So heisst es nun :
"Steuerschuldner ist der Versandhändler".
Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/branntwmong/__146.html
Was auch immer die Intention des Händlers gewesen sein mag: spätestens ab diesem Moment fing das Spielchen an, peinlich zu werden. Mir ungerechtfertigterweise eine strafbare Handlung vorzuwerfen und dies auch noch mit einem falschen Gesetzestext begründen! Dies hielt allerdings eine Berliner Händlerin nicht davon ab, mich ebenfalls in den Kommentaren anzugehen:
Ehrlich, ich wundere mich nur, dass ausgerechnet Du hier regelrecht
öffentlich zum Zoll- und Steuerbetrug aufrufst. Du hättest ja auch ganz
einfach mal den direkten Weg wählen können und einen von Deinen vielen
Bekannten aus der Industrie oder Handel fragen können. Und nicht
vollkommen unreflektiert so eine Meldung hier veröffentlichst.
Also erneut ungerechtferigte Vorwürfe und damit die Bestätigung des Titels "….werden nervös". Ich wies noch einmal auf den Wortlaut meines Blogeintrages hin. Da ich mir allerdings mit der rechtlichen Lage bezüglich Bestellungen von Spirituosen aus dem EU-Ausland vor einer Klärung durch den Zoll nach wie vor nicht sicher war, gab ich an, dass die Händlerseite durchaus recht haben könne:
Zumal ich sogar glaube, dass Du mit Deinen Informationen richtig liegst (…). Ist ja schließlich auch Deine Materie.
Es ging darum, in der Sache zu argumentieren. Aufgrund der verqueren Gesetzeszitate und lang anhaltenden Diskussion, sah ich mich nun in der Pflicht, den Sachverhalt für alle Leser aufzuklären. In den vergangenen Tagen waren immer wieder Interpretationen und Gesetzestexte in die Kommentare gepostet worden, aber keiner ging der Sache wirklich auf den Grund. Einzig den Text von Daniel Schulz empfehle ich zur Lektüre als einen sinnigen und nüchternen Beitrag einer Handelsagentur.
Nach Tagen erfolglosen Telefonierens mit dem Zoll, beziehungsweise versuchten Telefonierens (für Personal werden unsere Steuern dort definitiv nicht ausgegeben), bekam ich schließlich und endlich eine klare Antwort auf eine Email-Anfrage:
Versandhandel an Privatpersonen (EU)
Wie Leser ‘Oscomp’ es bereits angegeben hatte, ist tatsächlich die Bestellung von Spirituosen aus dem EU-Ausland durch eine Privatperson für den privaten Konsum völlig problemlos möglich. Die für den deutschen Markt anfallenden Steuern hat der ausländische Versandhändler zu tragen.
Werden Erzeugnisse des freien Verkehrs eines anderen Mitgliedstaates von einem Versandhändler mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat an eine Privatperson (Erwerber) im deutschen Steuergebiet geliefert, unterliegen die gelieferten
Erzeugnisse der Branntweinsteuer. Sie entsteht mit der Auslieferung an die Privatperson im Steuergebiet. Steuerschuldner ist der Versandhändler.
Steuerschuldner ist der Versandhändler!
Ein anderer Sachverhalt, dessen Beantwortung allerdings eher offensichtlich war, wurde von einem Barbetreiber, der mir bei der kürzlich abgehaltenen Master Class ‘Shochu’ im ECM einen Einblick in seine Anmeldeunterlagen beim Zoll gewährte, bestätigt. Eine Bar wird selbstverständlich als Wiederverkäufer betrachtet und steht damit auf einer Stufe mit einem heimischen Fachhändler, wenn sie Spirituosen aus dem Ausland importieren will. Dies hatte man den veröffentlichten Texten aber bereits entnehmen können.
Wer es bis hierher geschafft hat bei dieser trockenen Materie, wird sich fragen, was das Bild des Whiskys oben mit dem Beitrag zu tun hat. Diesen Whisky habe ich mir gerade bestellt. Und zwar aus Großbritannien. Dabei ist er mit Versandkosten ungefähr so teuer, wie bei Bestellung bei einem deutschen Händler. Wieso habe ich es dann gemacht?
Weil ich es kann! Und weil es legal ist!
So einfach ist das. Und jeder Connaisseur, der hier mitliest, sollte sich sein Produkt dort bestellen, wo er es bestellen will und es nach geltendem Recht möglich ist. Er sollte es tun, weil so Marktwirtschaft funktioniert. Man kauft sein Produkt dort, wo man eine gute Qualität und einen guten Preis bekommt. Wenn man dies in Deutschland bekommt, kauft man hier. Wenn man eine bessere Leistung in Großbritannien bekommt, kauft man dort ein.
Und an die Adresse der Fachhändler, die bei diesem Thema mir gegenüber so ausfallend wurden, kann ich nur sagen: "Lernen Sie die Sprache Ihrer Zielgruppe sprechen!" Wenn Sie dazu nicht in der Lage sind, dann schalten Sie sich besser nicht in die Gespräche ein. Und vor allem nicht auf diese Art und Weise. Bleibt mir nur noch, trocken den Spruch zurückzugeben, den mir der oben erwähnte Händler mit dem falschen (!) Gesetzestext zuschickte: "Vor dem Computer einschalten – Verstand einschalten!" So ist es.
P.S. Den Whisky wird übrigens der Gewinner aus der Abstimmung über das Logo für den Blog Karneval ‘Bargeflüster’ bekommen.
Torben (3 years ago)
Klärung – super!!!
Jigger (3 years ago)
Ein göttlicher Beitrag. Dazu fällt mir nur noch ein: “Yes we can!”
Andi Plucinsky (3 years ago)
… köstlich … und Kopfschütteln meinerseits an den (die) nervösen Händler!
ZeeD (3 years ago)
Nunja, ich finde wir sollten den nervösen Händlern danken, denn jetzt ist das Thema eindeutig vom Tisch – in unserem Sinne.
Nicholas (3 years ago)
Das sind Infos die wir brauchen!
Kompliment +Danke für die Mühe
kaptain (3 years ago)
Vielen Dank für die Klärung des Sachverhaltes und die Aufarbeitung in diesem Artikel! Jetzt kann ich beim nächsten Mal beruhigt in Großbritanien bestellen.
Meiner Meinung nach könnte es, aufgrund der niedrigen Brandweinsteuer, ebenfalls interessant sein in Südeuropa zu bestellen. Kennt jemand gute Onlineshops in Italien, Frankreich oder Spanien? Möglicherweise sind dort auch Produkte gelistet, die es so in Deutschland nicht gibt.