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Corona Chronicles, Teil 13 – „Wir haben gerade keine Perspektive.“ Ein Brandbrief von Susanne Baró Fernández

Susanne Baró Fernández betreibt die Bar Timber Doodle in Berlin. Seit dem Ausbruch der Corona-Krise ist die Unternehmerin eine profunde Stimme, die die Bar-Szene mit Information versorgt. Für MIXOLOGY hat sie einen Brandbrief zur aktuellen Lage der Gastronomie verfasst.

Liebe Leserinnen & Leser,

ich weiß, dass die Situation sehr, sehr schwierig ist. Ich weiß auch, dass der Senat und auch die Bundesregierung ihr bestmögliches tun, um der Situation und der Coronakrise Herr zu werden. Das muss sie auch. Leben zu schützen hat und muss immer oberste Priorität haben. Wir alle haben etwas zu verlieren, das man mit keinem Geld der Welt ersetzen kann – unsere Gesundheit und die unserer Lieben.

Verwirrung innerhalb der Bar-Community

Auf Anordnung des Berliner Senates mussten am 14. März 2020 alle Bars und in der Folge auch alle Restaurants schließen. Unsere Betriebsschließungsversicherungen sichern uns leider in diesem Fall nicht ab, da die Anordnung nicht von der Gesundheitsbehörde selbst kommt und wir im Sinne des Infektionsschutzgesetzes nicht unter Quarantäne stehen. Dabei dachten wir, wir hätten vorgesorgt.

Nun sagen einige, dass der Betrieb einer Bar, oder eines Gewerbes generell, das Betriebsrisiko des Selbständigen ist. Das ist soweit natürlich auch richtig. Unter normalen Umständen jedoch würde das Geschäft nie auf Null gefahren werden, erst recht nicht für Monate. Zumindest aber hätte man die Möglichkeit, durch Aktionen oder besondere Werbemaßnahmen neue Gäste zu generieren.

Das ist diesmal schlichtweg nicht durchführbar. Einfach, weil es verboten ist, zu öffnen. Die Bundeskanzlerin war sehr eindeutig ihrer Wortwahl. Sie sagte bei ihrer Ansprache am 22. März 2020 unter „Regel 6“, dass Restaurants zu schließen seien, jedoch Speisen zum Mitnehmen anbieten dürften. Eine solche Ausnahme gab es in den ersten Länderanordnungen nicht. Es hieß, Bars seien zu schließen. In der Anordnung des Berliner Senates heißt es nun in der aktuellen Fassung, alle Gaststätten seien zu schließen, Speisen und Getränke dürfen zum Mitnehmen und Liefern angeboten werden. Da auch Bars unter das Gaststättengesetz und damit den Begriff Gaststätte fallen, würde das auch die Bars einschließen. Nun stellte sich also ganz dringend die Frage: Dürfen Berliner Bars nur Getränke zum Mitnehmen oder zum Liefern anbieten, wenn sie keine Speisen anbieten können? (MIXOLOGY berichtete)

Innerhalb unserer Bar-Community herrschte hier viel Verwirrung. Mein zuständiges Gewerbeamt Berlin-Mitte antwortete auf eine schriftliche Anfrage vom 1. April 2020: „Die Möglichkeit der Lieferung bzw. Abholung besteht für Gaststätten. Jedoch müssten die Getränke aus Gründen der Hygiene in fest verschlossenen Verpackungen abgegeben werden. Bei selbst gemixten Cocktails ist dies nicht möglich“.

Nun gut, gleiche Aussagen gab es auch vom Ordnungsamt in München. Am 9. April 2020 antwortete dann auch endlich die Senatskanzlei auf die Anfrage vom gleichen Datum mit einer weiteren Auslegung: „Alle Gasstätten im Sinne des Gaststättengesetzes dürfen Speisen und/oder Getränke zur Abholung oder zur Lieferung anbieten. Das gilt auch für Bars.“ Nun gut, wir dürften also verkaufen, es aber nicht abfüllen.

»Ja, man hätte Rücklagen bilden sollen – in einer Branche, die ohnehin nur mit 10-15 % Gewinnspanne arbeitet. Da ist leider nicht sehr viel Spielraum.«

Keiner trinkt im Anschluss doppelt

Das andere, aber viel wichtigere Thema ist: Wie sollen Bars, sofern sie nicht liefern dürfen (durch fehlende Gewerbegenehmigung, mangelhafte Produktionsküche oder fehlende Möglichkeiten, die Cocktails nach dem Lebensmittelgesetz zu kennzeichnen und den Alkoholgehalt zu kennzeichnen), diesen wirtschaftlichen Totalausfall gerade überleben?

In der Soforthilfe 1 wird ein KfW-Kredit angeboten, für den man mindestens drei Jahre selbständig gewesen sein muss. Das gilt also nicht für neu gegründete Unternehmen. Sie fallen durch das Raster. Darüber hinaus ist und bleibt es ein Kredit, der innerhalb von fünf Jahren zurückgezahlt werden muss. Niemand kann im Moment sagen, wie lange die Krise geht. „Auf unbestimmte Zeit geschlossen“ heißt schlichtweg, dass man im Antragsformular keine Liquiditätsprognose erstellen kann. Wie sollten die Banken, für die Gastronomien seit jeher ein eher rotes Tuch sind, Kreditanträge damit wohlwollend prüfen können? Es geht nicht. Zudem bleibt das weitere Problem, dass wir Getränke, die wir heute nicht verkaufen können, auch nicht in vier Monaten verkaufen zusätzlich können – es trinkt ja keiner im Anschluss doppelt.

Es bleibt noch die nicht zurückzahlbare Soforthilfe des Landes, in Berlin Soforthilfe 2 genannt. Sie sollte mit den Bundessoforthilfemitteln kumuliert werden können. Leider sind in einigen Bundesländern die Töpfe wenige Tage nach der Antragsstellung leer, so dass nur noch die € 9.000 Bundesmittel beantragt werden können. Wer meint, das sei sehr viel Geld, der sei daran erinnert, dass Gewerbemieten gerne zwischen 30-60 €/m² (Berlin und Hamburg) oder 60-100 €/m² (München) betragen und die Mietverträge befristet und damit nicht nachholbar sind. Bei angenommenen € 3.000 Miete reichen die € 9.000 nur knapp für die Miete. Weitere Betriebskosten wie Kredite, Strom, Betriebsversicherungen und offene Rechnungen bleiben unbedient. Ebenso die Personalkosten, bis das Kurzarbeitergeld bewilligt wird und die Rückzahlungen kommen. Ja, man hätte Rücklagen bilden sollen – in einer Branche, die ohnehin nur mit 10-15 % Gewinnspanne arbeitet. Da ist leider nicht sehr viel Spielraum. Nach drei Monaten soll neu beantragt werden können. Solobetreiber jedoch erst nach sechs Monaten. Die Information, wie aus den leeren Töpfen weiter geschöpft werden soll, steht aktuell noch aus.

Glück hat, wer im richtigen Bundesland wohnt

Zudem werden für Berlin nur Gewerbebetreibende mit bis zu 10 Mitarbeitern berücksichtigt, in Bayern dagegen ist man mit bis zu 250 Mitarbeitern noch förderungsberechtigt. Jeder kocht also sein eigenes Süppchen. Die Soforthilfe ist damit maximal ein Tropfen auf den heißen Stein. Erschwerend kommt der bereits eben besprochene Flickenteppich hinzu. In Baden-Württemberg dürfen Unternehmer einen fiktiven Lohn von € 1180 (für ihre private Miete, ihre Krankenversicherung) entnehmen, in Rheinland-Pfalz ist das verboten. In Schleswig-Holstein durfte man bis zum 8. April 2020 noch Personalkosten zu den Betriebskosten zählen und von der Soforthilfe zahlen. In Brandenburg ging das nie. Dafür ist in Sachsen-Anhalt die Antragsstellung für Selbstständige auch dann noch möglich, wenn sie erst im Februar 2020 gegründet haben, in Nordrhein-Westfalen war der Stichtag der 31. Dezember 2019. Glück hat, wer im richtigen Bundesland wohnt, von Gleichbehandlung keine Spur.

Insbesondere die schwammige Auslegung der Betriebskosten und sich ständig verändernde FAQ der Bundesländer führen zu einem zweiten, mindestens genauso wichtigen Problem: Hat man den Soforthilfestrohhalm erhalten, weiß man nicht, wie die Berechtigung kontrolliert wird. Wie soll man dokumentieren? Welche Bestimmungen gelten denn nun? Die am Tage des Antrages, am Tage der Bewilligung oder die am Tag der Prüfung? Wofür genau darf man das Geld nun benutzen, ohne sich womöglich des Straftatbestandes des Subventionsbetruges strafbar zu machen? Vielleicht kommt der große Hammer mit einer Rückzahlungsforderung also später. Berlin hat sehr schnell bewilligt und überwiesen, in anderen Bundesländern wartet man seit drei Wochen allein auf eine Antragsbestätigung. Derweil steht uns das Wasser bis zum Hals.

Die Selbstständigen werden dafür auf Arbeitslosengeld 2 verwiesen, auf die Grundsicherung also. Die Anträge wurden vereinfacht, die Vermögensprüfung bis € 60.000 ausgesetzt. Wer jedoch in einer Bedarfsgemeinschaft lebt oder schon länger gespart hat, geht hier schnell leer aus. Der Partner wird voll angerechnet und muss nun für zwei wirtschaften. Gleichzeitig wird aber auch erschwert, einen neuen Job zu suchen, denn dann müsste man sein Hauptgewerbe, also die Selbstständigkeit, zu einer Nebenselbständigkeit ummelden. In dem Moment, wo man das tut, ist man jedoch wahrscheinlich nicht mehr förderungswürdig. Jedenfalls nicht im falschen Bundesland. Nun steht man also hier vor seinen Trümmern.

»Dennoch sieht man immer wieder mit zweierlei Maß messen. Da werden Konzernen mit Milliardenumsätzen Kredite quasi geschenkt, da werden Zahnärzten 90% ihres Vorjahresverdienstes zugesprochen – und der kleine Gastronom? Er ist nicht systemrelevant. Ist er auch nicht. Aber er ist gesellschaftlich relevant und wird hier hart hängen gelassen.«

Wir haben gerade keine Perspektive

Viele werden bankrott gehen, viele wertvolle Mitarbeiter wurden schon gekündigt. Die Vermieter sind wenig kooperativ. Da hilft auch leider die Stundung der Mieten nicht weiter, denn woher irgendwann Geld kommen soll, ist gerade sehr ungewiss. Wir haben gerade keine Perspektive. Niemand weiß, ob und wann wir wieder aufmachen dürfen. Die Kosten laufen dennoch weiter für uns. Die Restaurants können wenigstens noch liefern, es ist nicht viel und auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein – aber es ist mehr, als die meisten Bars gerade tun können. Unsere Mitarbeiter sind in Kurzarbeit oder auch schon gekündigt. Sie arbeiten oft für einen Mindestlohn, leben vom Trinkgeld und Nachtzuschlägen, doch das fällt gerade alles weg. Das ist sicher ein Fehler im System, aber dennoch: Wie lange halten sie das durch? Wenn wir wieder öffnen können, werden sie vielleicht der Gastronomie, die sie grade sie so hängen lässt, den Rücken gekehrt haben. Sie verlieren nicht nur 40% ihres Lohnes durch Kurzarbeit, sondern mit dem Zuschlägen und Trinkgeld real eher um 50-60%. Sie sollen nun von netto € 800,- leben und ihren Lebensunterhalt bestreiten. Die Verzweiflung in der Bar-Community ist so unendlich groß. Wenn wir irgendwann wieder öffnen dürfen, wer wird dann noch da sein, um in unseren „zweiten Wohnzimmern“ noch gastgeben zu können?

Es gab 2019 in Deutschland 165.000 Gaststättengewerbe mit insgesamt 1,5 Millionen Mitarbeitern (Quelle Dehoga). 2019 wurde hier ein Gesamtumsatz von 50 Milliarden Euro erwirtschaftet. Natürlich soll kein Umsatzausfall generiert werden. Uns Gastronomen ist klar, dass dieser Gedanke utopisch ist. Das ist auch völlig in Ordnung so. Dennoch sieht man immer wieder mit zweierlei Maß messen. Da werden Konzernen mit Milliardenumsätzen Kredite quasi geschenkt, da werden Zahnärzten 90% ihres Vorjahresverdienstes zugesprochen – und der kleine Gastronom? Er ist nicht systemrelevant. Ist er auch nicht. Aber er ist gesellschaftlich relevant und wird hier hart hängen gelassen. Und mit ihm seine 1,5 Millionen Angestellten. Aber auch wir haben Schutz verdient. Und wir werden gerade unverhältnismäßig hart getroffen.

Ladet uns zu Gesprächen ein!

Ich bitte noch einmal zu bedenken: Trotz der angeordneten Schließung, der wir natürlich grundsätzlich pflichtbewusst nachkommen, fallen wir nicht unter die Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Wir sind selbst nicht Ausscheider, sondern müssen schließen, um die Allgemeinheit vor sich selbst zu schützen. Bayerns Ministerpräsident Söder sagte gestern, am 15. April 2020: „Klar ist, dass Gastronomiebetriebe, Hotels für Tourismus, Bars […], also alle Orte, an denen sich enorm viele Menschen ansammeln, nach wie vor nicht geöffnet werden können.“

In einem Café mit zehn Sitzplätzen oder einer Bar mit 25 Sitzplätzen, kann man da von „enorm“ sprechen? Wir kennen uns mit Infektionsschutz und Hygiene aus. Wir können jeden zweiten Tisch besetzen, oder auch nur Terrassen öffnen und den Zutritt beschränken.

Ladet uns ein, mit an Gesprächsrunden teilzunehmen und konstruktive Lösungen zu finden, denn im Moment ist für uns die einzige Möglichkeit, ausreichenden Schadensersatz zu bekommen, indem sich die Betreiber selbst infizieren. Es kann doch niemand wollen, dass wir unsere Gesundheit gefährden, um unsere Betriebe zu retten.

Credits

Foto: Susanne Baró Fernández

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