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„Das Reinheitsgebot ist kein Marketing-Gag“

Als Geschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes leitet Holger Eichele viele hopfige und malzige Angelegenheiten in Deutschland. Doch wo steht Bier derzeit nach seiner Sicht? MIXOLOGY-Herausgeber Helmut Adam im ausführlichen Bier-Talk über das Reinheitsgebot, Zusatzstoffe und die Vorteile eines Verbandes, der die Interessen der Brauer schützt.

Das Jahr, in dem das Reinheitsgebot sein 500-jähriges Jubiläum feierte, neigt sich dem Ende zu und die deutsche Bierlandschaft verändert sich im Eiltempo. Auch die so gängige Erzählung der tapferen kleinen Craft-Brauer, die gegen die Windmühlen des Establishments ankämpfen, trägt nicht länger, wenn selbst Firmen wie Stone Brewing dem Deutschen Brauer Bund beitreten. Alte Welt und neue Welt scheinen schneller zueinander zu finden als gemeinhin behauptet. Wir haben den Geschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, Holger Eichele, zu Themen wie Hopfenextrakt und Polyvinylpolypyrrolidon befragt, und ob es zulässig sei, das Reinheitsgebot als „Zensur“ zu bezeichnen, wie dies unlängst Dogfish Head-Gründer Sam Calagione tat.

MIXOLOGY ONLINE: Holger, es wird immer wieder behauptet das Reinheitsgebot hemme die Kreativität, zuletzt etwa durch Sam Calagione, der es als „Zensur“ bezeichnete. Wärst Du so nett, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Bierbrauen in Deutschland, gerade für Leser aus dem Ausland, aus Eurer Sicht zu erklären und wie der Deutsche Brauer-Bund zu experimentellen und internationalen Bierstilen steht?

Holger Eichele: Wer das Reinheitsgebot für Zensur hält, für Folklore oder einen Marketing-Gag, der hat diese deutsche Brautradition leider nicht verstanden: Das Reinheitsgebot regelt nicht nur, was ins Bier darf, sondern vor allem, was zum Brauen gerade nicht verwendet werden darf. Im Unterschied zu Brauereien im Ausland dürfen deutsche Brauereien, die Bier nach dem Reinheitsgebot herstellen, bis heute keine künstlichen Aromen, keine Farbstoffe, keine Stabilisatoren, keine Enzyme, keine Emulgatoren und auch keine Konservierungsstoffe verwenden. Das Bierbrauen bleibt nach wie vor auf die Verwendung der vier natürlichen Zutaten Wasser, Malz, Hopfen und Hefe beschränkt – und ist dadurch deutlich aufwendiger und anspruchsvoller als in manchen ausländischen Brauereien.

Während andere Handwerksbranchen – ich denke nur an Metzger und Bäcker – gegenwärtig mit großem Aufwand versuchen, die Zahl der „E-Nummern“ in ihren Produkten zu reduzieren, brauen wir in Deutschland seit jeher ohne künstliche Zusatzstoffe. Das ist eine Errungenschaft, die wir nicht aufs Spiel setzen wollen – da sind sich alle Brauer im Deutschen Brauer-Bund einig. Gleichzeitig können in 15 von 16 Bundesländern neben dem Reinheitsgebot auch experimentelle und internationale Bierstile gebraut werden. Mit der Sonderregelung für diese – juristisch ausgedrückt – „besonderen Biere“ ist das Brauen zum Beispiel mit natürlichen Gewürzen, Früchten oder Kräutern kein Problem. Wir achten als Verband darauf, dass die Behörden hier unbürokratisch handeln und den Brauern keine Steine in den Weg legen.

In der Craft-Szene werden immer wieder die Beispiele Hopfenextrakt und der Kunststoff Polyvinylpolypyrrolidon (PVPP) genannt als Beispiele für die Inkonsequenz des Reinheitsgebots. Einerseits zu wird behauptet, dass man nur natürliche Rohstoffe bester Qualität zulasse, andererseits dürfen in besagter Form Abkürzungen im Produktionsprozess genommen werden. Wie sieht das der Deutsche Brauer-Bund?

Eichele: Hopfenextrakte, die übrigens auch von Craft-Brauern verwendet werden, sind nichts anderes als Naturhopfen in konzentrierter Form und keineswegs ein künstliches Erzeugnis, wie manche vielleicht vermuten. Doldenhopfen ist, selbst wenn er unter Luftausschluss optimal gelagert wird, nur sehr begrenzt haltbar. Brauereien aber sind auf Vorräte angewiesen, um trotz oft erheblicher Ernteschwankungen über das Jahr hinweg einen hohen Grad an Versorgungssicherheit gewährleisten und eine gleichbleibend hohe Qualität des Bieres sicherstellen zu können. Hopfenextrakt wird ausschließlich aus Hopfendolden gewonnen, wodurch dieselben wertgebenden Hopfen-Inhaltsstoffe angereichert werden, die sich auch bei der Verwendung von Doldenhopfen in der Bierwürze lösen. Hopfenextrakt ist ein Rohstoff von höchster Qualität und deshalb auch deutlich teurer als Naturhopfen oder Pellets.

PVPP ist im Unterschied zu Hopfen natürlich keine Zutat, sondern ein technischer Hilfsstoff, der bei der Filtration zum Einsatz kommt und rein mechanisch wirkt, also nicht im Bier bleibt. Hier wird in der Diskussion leider vieles durcheinandergeworfen. Ernsthaft: Wollen wir eine moderne Technik zur Filtration nicht nutzen, weil sie 1516 noch nicht entwickelt war? Der Kern des Reinheitsgebotes ist doch ein anderer.

In 15 von 16 Bundesländern lässt die Gesetzgebung laut Deiner Aussage (Beispiel Brandenburg: „Über Ausnahmen muss großzügig entschieden werden“ AZ: BverwG 3 C 5.04) Ausnahmen vom Reinheitsgebot zu. Diese Ausnahmen wurden in der Vergangenheit kaum in Anspruch genommen. Mit der boomenden Craft Beer-Szene darf man annehmen, dass diese Ausnahmeregelung in den kommenden Jahren zur Regel wird. Wieso mussten gerade Gerichte die Verordnung so auslegen? Wieso ging die Initiative hierfür nicht vom Gesetzgeber oder – in Sachen Kommunikationsarbeit – vom Brauer-Bund selbst aus?

Eichele: Seit der Erfindung des Staatswesens ist es so, dass das Parlament die Gesetze macht und Gerichte die Gesetze auslegen – nicht die Verbände. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2005 klargestellt, dass es für Ausnahmen vom Reinheitsgebot einen großen Spielraum geben muss und auch Biere mit Gewürzen oder Früchten als „Bier“ deklariert werden dürfen. Es stimmt: Vor ein paar Jahren noch haben diese Bierstile überhaupt keine Rolle gespielt, und die Ausnahmeregelung war vielen Behörden ebenso unbekannt wie den Brauern selbst. Heute entsprechen noch immer 99 Prozent aller in Deutschland hergestellten und konsumierten Biere dem Reinheitsgebot, aber die Nachfrage nach experimentellen Bierstilen wächst. Wir stehen im engen Kontakt mit unseren Craft-Brauern und sehen, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form funktioniert. Und sollte es mal ein Problem geben mit einer Behörde, sind wir als Verband zur Stelle.

Auch wenn Du den Bundesverband vertrittst: Was können wir von Bayern erwarten in Bezug auf Ausnahmen vom Reinheitsgebot? Der Bayerische Brauer-Bund hat sich ja bisher beharrlich geweigert, Bierstilen außerhalb des Reinheitsgebots den Status „Bier“ zuzuerkennen. 

Eichele: Diese Einschätzung kann ich nicht teilen. Wir arbeiten im engen Austausch mit den bayerischen Brauern seit geraumer Zeit an einer rechtlichen Lösung, die die Herstellung internationaler Bierstile beziehungsweise spezieller Braukreationen in Deutschland einheitlich regelt, ohne das Reinheitsgebot als Richtschnur für die Bierherstellung in Deutschland und weltweit anerkanntes Gütezeichen in Frage zu stellen. Ich bin sicher, dass wir zu einer guten Lösung kommen.

Welches Fazit hat der Deutsche Brauer-Bund bisher aus dem Jubiläumsjahr gezogen?

Eichele: Das Jubiläumsjahr war für alle Brauerinnen und Brauer ein Geschenk. Es wurde so viel über Bier gesprochen, geschrieben, gesendet – auch gestritten – wie wohl in den letzten 100 Jahren nicht mehr. Das Brauen und die Rohstoffe für unser Bier erleben eine wahre Renaissance. Die Menschen unterhalten sich wieder über Hopfen- und Malzsorten, die riesige Biervielfalt, Craft Beer und Heimbrau-Sets – statt nur über den günstigsten Kastenpreis im nächsten Supermarkt. Ist das nicht großartig?

Viele der neuen deutschen Craft Beer-Hersteller positionieren sich mehr oder weniger lautstark gegen das Reinheitsgebot. Tritt diese neue Generation von Brauern eigentlich auch dem Deutsche Brauer-Bund bei?

Eichele: Seit Jahren wächst die Zahl der Brauereien in Deutschland und bei den meisten der Neugründungen handelt es sich um Craft-Brauereien. Viele sind in den Regionalverbänden des Brauer-Bundes organisiert, weil sie unsere Dienstleistungen schätzen: Der Brauer-Bund berät seine Mitglieder zum Beispiel im Umgang mit Behörden und Handel, bei der Zulassung von Anlagen ebenso wie bei der Deklaration von Bieren. Vom Hygiene- und Lebensmittelrecht über das Steuerrecht bis hin zum Verpackungs- und Umweltrecht. Kurzum: Unsere Aufgabe ist es darauf zu achten, dass unsere Brauereien optimale Rahmenbedingungen haben. Keine leichte Aufgabe in Zeiten, in denen gerade die europäische Politik immer mehr auf Regulierung setzt.

Wie sieht sich der Deutsche Brauer-Bund im internationalen Vergleich? Ist er von der Struktur her der amerikanischen Brewers Association ähnlicher oder anderen europäischen Ländern? Was unterscheidet die deutsche Bierbranche von anderen großen Märkten?

Eichele: Der deutsche Biermarkt ist in jeder Hinsicht einzigartig. Deutschland ist mit einem Absatz von 95 Millionen Hektolitern pro Jahr der größte Bierhersteller Europas – und dennoch das Land der Familienbrauereien. Auch die meisten großen Braugruppen in Deutschland sind im Familienbesitz. Einmalig sind auch die Markenvielfalt und die Zahl der Brauereien. Meine amerikanischen Kollegen wollen es nicht wahrhaben, aber die Brauereidichte ist in Deutschland höher als in den USA!

Zu welchem Bierstil greift der Geschäftsführer des Brauer-Bundes am liebsten, wenn er Durst hat?

Eichele: Ich probiere gerne Neues aus, suche auf der Karte immer nach Bieren, die ich noch nicht kenne. Wenn ich wirklich Durst habe, beginne ich gerne auch mal mit einem Alkoholfreien – eine der besten Erfindungen des letzten Jahrhunderts.

Hinweis: Der vorliegende Text erschien zuvor in Englischer Sprache bei Brew Berlin

Credits

Foto: C.H. Lietzmann

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