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Inventur am 4. Oktober 2020 – Rekordbußgeld in Schleswig-Holstein & Eklat um Jim Murray wächst weiter

Willkommen zur ersten Inventur im Oktober, an diesem sonderbaren Sonntag: Vor exakt 52 Wochen wurden im Berliner „Kino International“ die MIXOLOGY Bar Awards 2020 verliehen – eigentlich hätten nächste Woche die Awards 2021 folgen sollen. Doch Corona hat sowohl einen belastbaren Nominierungsprozess als auch eine Awards-Party mit Gästen unmöglich gemacht.

Wie schon im Juli bekanntgegeben, werden wir daher nächsten Sonntag in einer digitalen Vergabefeier die Preisträger des diesjährigen Formats MIXOLOGY Bar Awards 2021 – The Reboot Edition küren. Los geht es mit der Ausstrahlung des Streams am kommenden Sonntag, dem 11. Oktober 2020 um ca. 20 Uhr, und zwar sowohl hier auf MIXOLOGY Online als auch auf unserem Facebook-Kanal (das Video wird auch im Anschluss daran verfügbar bleiben). Für den Moment denken wir melancholisch ans letzte Jahr und widmen uns den Themen und News der Woche.

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Falsche Gast-Daten: Schleswig-Holstein verhängt Rekordstrafe

Das nördlichste deutsche Bundesland ist bislang im Verlauf der Coronakrise recht selten in die Presse geraten, größtenteils moderaten Infektionszahlen und ebenfalls vergleichsweise milden Maßnahmen der Landesregierung sei Dank. Nun aber tritt die Jamaika-Administration unter Ministerpräsident Daniel Günther mit einer drakonischen Ansage aufs Parkett: Gäste, die bei einem Gastronomiebesuch falsche Kontaktangaben hinterlassen, müssen bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld von € 1.000 rechnen. Bei einem wiederholten Verstoß kann diese Summe gar verdoppelt werden, auch der Wirt muss mit Sanktionen rechnen, wie etwa der NDR berichtet.

Die Debatte um Gästelisten und Kontaktdaten war vielleicht das bestimmende Thema der Gastrobranche in der letzten Woche. Nach wie vor geben offenbar zahlreiche Gäste bewusst falsche oder zumindest unvollständige Kontaktinformationen an. Schon in mehreren Fällen führte das bei Infektionsfällen dazu, dass nicht alle Betroffenen ermittelt werden und die Infektionsketten nicht vollständig verfolgt werden konnten. Unübersichtlich wird die Lage zudem durch unterschiedliche Regelungen in den verschiedenen Bundesländern. Verbände kritisieren außerdem die Forderung der Politik, dass Gastwirte die Angaben ihrer Gäste trotz mangelnder rechtlicher Absicherung kontrollieren sollen.

Skandal um Jim Murray weitet sich aus

Schon letzte Woche hatten wir an dieser Stelle über den aufziehenden Sexismus-Skandal rund um „Whisky-Papst“ Jim Murray berichtet. Der Hintergrund: Seit bereits mehreren Jahren schwelen Vorwürfe, der heute 62-jährige Autor propagiere in seinen Büchern und Tastings ein überkommenes, sexistisches Frauenbild. Ein Instagram-Post der Journalistin Becky Paskin zur jüngst erschienenen 2021er-Version von Murrays „Whisky Bible“ brachte dann akute Dynamik in diese Debatte. Ein entsprechender Beitrag bei Forbes einen Tag später zog weitere Kreise.

Murray selbst zeigt sich nach wie vor wenig einsichtig bzw. schlicht schweigsam, während sich inzwischen ein stattlicher Teil der großen Spirituosenkonzerne offiziell von ihm und seinem Buch distanziert hat, wie die New York Times in einem detaillierten Artikel zum Thema zeigt. Generell scheint die Causa Murray zu einem allgemeinen, offenen Diskurs über die noch immer asymmetrischen Machtverhältnisse und Mechanismen des Whiskykosmos zu führen, wie der Beitrag ebenfalls thematisiert.

Urteil in München: Versicherung muss doch für Betriebsschließung zahlen

Das Urteil ist ein kleiner Hoffnungsschimmer für viele Gastronomen: Wie u.a. Der Spiegel am Donnerstag berichtete, hat das Landgericht München ein möglicherweise wegweisendes Urteil gefällt: Die Richter entschieden zugunsten des Wirtes Christian Vogler und verurteilten die Versicherungskammer Bayern zur Zahlung von € 1,01 Millionen aufgrund einer gültigen Betriebsschließungsversicherung.

Wichtige Signalwirkung hat das Urteil aus zwei Gründen: Das Gericht sah sowohl im Verweis auf die Nichtauflistung von SARS-CoV-2 in der Police keine Legitimation für die Ablehnung an, ebensowenig die Allgemeinverfügung, die zur Schließung geführt hatte. Genau mit dieser Begründung lehnen viele Versicherer eine Zahlung ab und verlangen eine individuelle Schließungsanordnung. Wie wir allerdings aus Münchener Gastronomie-Kreisen erfahren, ist der Fall bereits wieder zur Berufung an die nächste Instanz gegeben worden. Vogler und viele der rund 73.000 Gastwirte mit einer Schließungsversicherung müssen also noch auf ihr Geld warten – und hoffen.

Den Martini zum Highball umbauen? Wirklich?

In einem kleinen Beitrag wagen sich die Kollegen von Punch sozusagen an den Heiligen Gral. Genauer gesagt füllen sie den Gral mit Tonic oder Ginger Ale auf. Was dahinter steckt? Die kuriose Frage, ob es denn nicht vielleicht möglich sei, die richtig ikonischen Shortdrinks – wie Sazerac, Manhattan, Martini oder Negroni – auch als Highball-Version zu servieren. Schließlich seien Bubbles ja so ungebrochen populär wie nie zuvor.

Wir müssen zugeben, dass wir damit weniger inhaltliche Probleme haben, sondern sprachliche: Natürlich dürfte es recht lecker sein, wenn man Gin und Wermut noch zusätzlich mit Manzanilla Sherry, Tonic und Olivenlake aufgießt. Aber der angeblich nur abgewandelte „Diry Martini“ dürfte darin lediglich noch als abstraktes Zitat enthalten sein. Gleiches gilt für den Manhattan mit Tonic. Naja, wir probieren das heute Abend mal aus und sagen dann vielleicht nächste Woche, wie’s schmeckt. Und ob unsere kurze Sprachkritik eventuell unangemessen war.

Credits

Foto: Everett Collection / shutterstock.com

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