TOP
Inventur

Inventur am 6. September 2020 – AirBnB muss Daten herausgeben & Jeff Arnett verlässt Jack Daniel‘s

Eine Woche ist es her, dass wir Sie genau an dieser Stelle ein letztes Mal auf unsere Made in GSA Competition am 31. August aufmerksam gemacht haben. Und was sollen wir sagen? Das Finale in der Kölner Monkey Bar war für alle Beteiligten ein großartiges Erlebnis. Das gilt wohl nicht nur für den Gesamtsieger Paul Pelzer aus der Suderman Bar, sondern auch für alle weiteren Preisträger, Teilnehmer und die vielen Partner, die in der Bar des 25hours Hotels zusammengekommen waren.

Denn das Schönste am GSA-Finale: Obwohl alle Regeln und Auflagen im Zuge der Corona-Pandemie beachtet und umgesetzt wurden, fühlte sich der Tag doch nicht seltsam an. Wie auch in den Vorjahren war der Tag des Finals von Made in GSA geprägt durch ein freundschaftliches, kollegiales Beisammensein ganz unterschiedlicher Branchenangehöriger. Wer noch keinen Überblick über die Gewinner und natürlich Paul Pelzers Siegerdrink bekommen hat, kann dies hier nachholen. Wir wenden uns an diesem ersten Septembersonntag unterdessen den weiteren Themen und Spirituosen-News der Woche zu, etwa zu AirBnB und zu Jeff Arnett und dessen Abschied bei Jack Daniel’s.

Master Distiller Jeff Arnett verlässt Jack Daniel’s

Es kommt selten vor, dass wir an dieser Stelle über Personalien von Brennereien machen, heute erlauben wir uns aber angesichts der Prominenz eine Ausnahme: Nach knapp 20 Jahren im Unternehmen, davon die letzten zwölf als Master Distiller, verlässt Jeff Arnett die Jack Daniel’s Distillery in Lynchburg, Tennessee. Wie seine Ehefrau Lori auf Instagram betonte, ging diese Entscheidung von Arnett selbst aus, der sich offenbar einem neuen Projekt widmen will.

Jeff Arnett war in der über 150-jährigen Geschichte der Brennerei erst der insgesamt siebte Master Distiller und setzte in seiner Zeit auf diesem Posten u.a. durch die Weiterentwicklung des Single-Barrel-Programms wichtige Akzente, aber ebenfalls mit der Entwicklung und Lancierung des Tennessee Rye vor rund drei Jahren. Wohin genau er weiterziehen wird, lässt die Meldung bei The Spirits Business offen. Ebenso gibt es noch keine finale Bestätigung darüber, wer in seine Fußstapfen treten soll.

Alkoholverbot in München vom Gericht kassiert

Am vergangenen Sonntag hatten wir hier noch die neuesten Alkoholverbote im Zuge der Corona-Vorsorge besprochen. Das für München zunächst nur als Konsequenz höherer Fallzahlen in Aussicht gestellte, nächtliche Konsumverbot war zwischenzeitlich in Kraft getreten – und dann auch ebenso schnell wieder gerichtlich aus den Angeln gehoben worden. Viele Kommentatoren, etwa bei der SZ, begrüßten diese Entwicklung.

Geklagt hatte vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein privater Kläger, der Recht erhielt. Zwar hatte die Stadt München eine Beschwerde eingelegt, diese wurde aber vom Gericht zurückgewiesen. Damit ist der Genuss von Alkohol in der Münchener Öffentlichkeit auch weiterhin grundsätzlich gestattet. Weiterhin untersagt bleiben soll aber der Verkauf alkoholischer Getränke zur Mitnahme zwischen 21 und 6 Uhr.

Wie sich der Job von Bartendern und Sommeliers verändern könnte

Die letzten Monate waren hart fürs Gastgewerbe, haben aber ebenso eindrucksvoll demonstriert: Gastronomen sind so kämpferisch wie erfinderisch, wenn es darum geht, sich den neuen Bedingungen anzupassen. Diese generelle Aussage lässt sich nach mehreren Monaten des „Reboot“ ganz klar treffen: Der flexible, oft sehr progressive Umgang mit der Krise, auch unter Einbezug neuester Technologien, ist allgegenwärtig und bestätigt den Widerstandswillen der Szene.

Die Marktforschungs- und Analyseplattform ISWR hat für einen Beitrag mit unterschiedlichen Kennern der Branche gesprochen und einige Aussagen gewagt, wie sich die Berufsbilder „Bartender“ und „Sommelier“ mit und aufgrund der Krise nachhaltig verändern und auch weiterentwickeln könnten. Denn klar ist: Viele der pragmatischen Innovationen, zu denen Restaurants und Bars jetzt greifen, könnten sich langfristig auch nach der Pandemie etablieren.

AirBnB muss Daten an die Steuerbehörden rausgeben

Bei manch privatem Wohnungseigentümer dürften die Alarmglocken schrillen, Hoteliers hingegen haben Grund zum schadenfrohen Schmunzeln: Wie u.a. der Spiegel mit Verweis auf die dpa berichtet, hat die Hamburger Steuerfahndung gemeinsam mit anderen Behörden in einem Mammutverfahren eine folgenschwere Berechtigung erstritten: Demnach ist ein „weltweit agierendes Vermittlungsportal für Buchung und Vermittlung von Unterkünften“, also AirBnb, verpflichtet, Vermieterdaten zu steuerlichen Untersuchungszwecken an entsprechende Ämter herauszugeben.

Die Debatte um Vermietungseinnahmen bei Plattformen wie AirBnB schwelt seit Jahren und wird von zwei Fronten geführt: Finanzpolitiker weisen immer wieder darauf hin, dass private Vermieter teils gewaltige unversteuerte Einkünfte mit AirBnB-Buchungen erzielen, und auch die Interessenverbände des Hotel- und Pensionsgewerbes beklagen immer wieder Wettbewerbsverzerrung – zurecht, wie wir finden. Denn tatsächlich sind entsprechende Einnahmen unter normalen Einkommensverhältnissen bereits ab einer Höhe von € 520 pro Jahr steuerpflichtig. Ein Betrag, den man mit einem Apartment in guter Lage teilweise schon durch drei, vier Übernachtungen erzielt. Die Steuerfahndungen könnten also bald schon bei einigen Wohnungsbesitzern in München, Berlin oder Hamburg anklopfen.

Credits

Foto: Everett Collection / shutterstock.com

Kommentieren