Gutes Restaurant, böse Bar: Wie der Hamburger Senat Bars als „gefahrgeneigte Betriebsmodelle“ einstuft
Am 3. Juni 2021 kategorisierte der Hamburger Senat Bars im Zuge einer Corona-Verordnung als „gefahrgeneigte Betriebsmodelle“. Ein Paukenschlag.
Am 3. Juni 2021 kategorisierte der Hamburger Senat Bars im Zuge einer Corona-Verordnung als „gefahrgeneigte Betriebsmodelle“. Ein Paukenschlag.