Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
Inhaltsverzeichnis
- Bestellungen im Onlineshop
- Zeitschriften-Abonnements
- Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitschriften und Zeitungen
- Widerrufsrecht
- Informationen zur Online-Streitbeilegung
1.) Bestellungen im Onlineshop
1. Vertragspartner
Vertragspartner für alle Bestellungen ist die MEININGER VERLAG GmbH, Maximilianstr. 7-17, 67433 Neustadt.
2. Vertragsabschluss
Die Präsentation unserer Waren in Onlineshop stellt noch kein bindendes Angebot der MEININGER VERLAG GmbH dar. Erst durch anklicken des Buttons „Bestellung“ gibt der Besteller ein verbindliches Angebot ab. Der Kaufvertrag über die vom Besteller ausgewählte Ware kommt zustande, wenn die MEININGER VERLAG GmbH in Ausführung der Bestellung die Ware zustellt oder bei Download-Artikeln den entsprechenden Download-Link zur Verfügung stellt.
Die MEININGER VERLAG GmbH führt keine Bestellungen von Tabakwaren oder alkoholischen Getränken durch Besteller unter 18 Jahren aus.
Remissionsfrist für Buchhandlungen:
Sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, gewähren wir auf Bücher eine Remissionsfrist von 90 Tagen ab Rechnungsdatum.
Kalender sind von der Remission ausgeschlossen. Die Remission muss vorher bei der MEININGER VERLAG GmbH ([email protected]) schriftlich beantragt werden.
3. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der MEININGER VERLAG GmbH. Gerät der Besteller mit der Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, hat die MEININGER VERLAG GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.
4. Widerrufsbelehrung
Unsere Widerrufsbelehrung finden Sie im Bereich Widerruf.
5. Preise, Zahlungsbedingungen
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise verstehen sich in Euro (€) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich etwaiger Versandkosten (s. Ziffer 6). Bei Sukzessivlieferungsverträgen oder Abonnements ist die MEININGER VERLAG GmbH berechtigt, bei einer nach Vertragsabschluss eintretender Erhöhung der Mehrwertsteuer den sich hieraus ergebenden Mehrbetrag zu berechnen.
Der Kaufpreis ist mit Zugang der Ware bei dem Besteller fällig. Erfolgt die Lieferung auf Rechnung, so verpflichtet sich der Besteller, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug. Der Besteller hat während des Verzuges die Geldschuld gemäß § 288 BGB zu verzinsen. Ist der Besteller Kaufmann, beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Folgende Zahlungsarten werden angeboten: Kreditkarte (Eurocard, Visacard, Mastercard), Bankeinzug (nur Deutschland), Paypal, auf Rechnung.
Die MEININGER VERLAG GmbH behält sich im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und Lieferungen nur gegen Vorauszahlung durchzuführen.
6. Lieferung
Das Transportrisiko übernimmt die MEININGER VERLAG GmbH. Offensichtliche Transportschäden bitten wir unverzüglich durch den Zusteller aufnehmen und bestätigen zu lassen. Falls Ware durch den Transport beschädigt ankommt, besteht ein Rückgaberecht.
Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin ausdrücklich verbindlich zugesagt wurde. Die Lieferung erfolgt solange der Vorrat reicht; Teillieferungen bleiben vorbehalten. Sollte ein Teil der Bestellung nicht sofort lieferbar sein, werden die restlichen Waren ohne Berechnung von Versandkosten nachgeliefert.
7. Gewährleistung/Haftung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstandene Schäden haftet die MEININGER VERLAG GmbH lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die MEININGER VERLAG GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
8. Datenschutz/Speicherung von Daten
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten des Bestellers werden gespeichert. Die Meininger Verlag GmbH verarbeitet die personenbezogenen Kundendaten entsprechend Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit.b DSGVO zur Vertragsabwicklung und gibt diese, falls erforderlich, auch an Dienstleister weiter (zum Beispiel Datenerfasser, Auslieferer, Banken). Sofern für ausgewählte Maßnahmen Bonitätsprüfeungen erforderlich sein sollten, erfolgt gegebenenfalls ein Datenaustausch mit entsprechenden Dienstleistern.
Es bestehen dabei die gesetzlichen Auskunftsrechte.
Für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten gilt die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist insbesondere zur Erfüllung steuerlicher Pflichten (Artikel 6 Absatz 1 lit.c DSGVO). Darüber hinaus verarbeitet der Meininger Verlag die personenbezogenen Daten seiner Kunden entsprechend Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit.f DSGVO für eigene Zwecke und Marktforschung sowie gegebenenfalls für Marketingzwecke. Dritten werden personenbezogene Kundendaten ohne ausdrückliche Einwilligung der Kunden ausschließlich nur für postalische Werbezwecke (keine E-Mail- oder Telefonwerbung) und selbstverständlich nur im rechtlich zulässigen Rahmen übermittelt.
Der Kunde kann der Verarbeitung (einschließlich Übermittlung) sowie der Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung und Marktforschung jederzeit durch eine kurze Mitteilung an den Meininger Verlag, Maximilianstraße 7-17, 674333 Neustadt/Weinstraße widersprechen. Ein etwaiger Widerspruch hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages. Dazu kann der Kunde jederzeit Auskunft zu den und Berechtigung der zu ihm gespeicherten Daten verlangen, gegebenenfalls auch Einschränkung der Verarbeitung, Löschung und Sperrung der Daten zur Übertragung an ihn. Soweit wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt wird.
Wenn der Besteller Kaufmann ist, ist Gerichtsstand Neustadt an der Weinstraße, im Übrigen richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Sollten Einzelbestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.
2.) Zeitschriften-Abonnements
1. Geltungsbereich
Für sämtliche mit der MEININGER VERLAG GmbH im Rahmen des Fernabsatzes geschlossenen Zeitschriften-Abonnementverträge gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Abonnementvarianten, über die der Kunde gesondert informiert wird.
2. Zustandekommen eines Abonnementvertrages
Der Abonnementvertrag kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Bestätigung der Bestellung beim Kunden über das vom Kunden ausgewählte Abonnement oder mit der ersten Teillieferung zu Stande. Durch das Zustandekommen des Vertrages werden Lieferung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags besteht nicht. Die Meininger Verlag GmbH kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. In diesen Fällen entfällt auch der eventuelle Anspruch auf eine Prämie gemäß Ziffer 11. dieser Geschäftsbedingungen.
3. Bestellung über das Internet
Unter Abonnements kann der Kunde das gewünschte Abonnement durch Anklicken der jeweiligen Zeitschrift auswählen. In den folgenden Eingabemasken gibt der Kunde die für den Vertragsschluss notwendigen Daten ein und wählt die von ihm gewünschte Zahlmethode aus. Vor Abgabe der Bestellung ist es dem Kunden jederzeit möglich, seine Eingaben zu korrigieren. Erst durch Anklicken des Buttons „Bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Bestellangebot an, welches an den Verlag übermittelt wird.
Die vom Kunden eingetragenen Daten werden nach Absenden des Vertragsangebotes an den Leserservice weitergeleitet und von diesem verwaltet. Für den Kunden wird ein Abonnentenkonto eingerichtet.
4. Vertragsparteien
Der Vertragspartner des Kunden ist die
MEININGER VERLAG GmbH, Maximilianstr. 7-17, 67433 Neustadt/Weinstraße.
Geschäftsführer: Andrea Meininger-Apfel, Christoph Meininger, Peter Meininger
Registergericht Ludwigshafen, HRB 42478, USt-IdNr.: DE 149 351 631
5. Widerrufsrecht
Unsere Widerrufsbelehrung finden Sie unter Widerruf.
6. Lieferbedingungen
Lieferbeginn ist der in der schriftlichen Bestätigung der Bestellung genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (10 Tage vorher) beim Verlag eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe gilt die nächstmögliche Lieferaufnahme als vereinbart. Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. Zustellungsmängel sind dem Kundenservice mitzuteilen, eventuelle Nachlieferungen erfolgen dann umgehend.
Änderungen des Namen oder der Anschrift teilt der Kunde dem Kundenservice unverzüglich mit. Die Nichtzustellbarkeit von Heftausgaben, die aus einer nicht oder verspätet vorgenommenen Benachrichtigung resultiert, hat der Kunde zu vertreten. Ein Anspruch auf erneute kostenfreie Belieferung oder Schadenersatz besteht nicht.
7. Bezugszeitraum & Kündigungsbedingungen
7.1 Abonnementverträge werden unbefristet, mindestens jedoch für die aus der jeweiligen Produktbeschreibung im Online-Shop des Verkäufers ersichtliche Mindestlaufzeit geschlossen. Für die Kündigung des MIXOLOGY-Abonnements gilt eine Frist von 6 Wochen zum Ablauf der vereinbarten Bezugszeit.
Eine Abbestellung vor Ablauf eines vereinbarten Bezugszeitraumes ist nicht möglich. Sollte das Abonnement nach Ablauf des Bezugsraumes nicht fristgerecht gekündigt werden, verlängert es sich jeweils um ein weiteres Jahr.
7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
7.3 Kündigungen haben schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.
8. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Abonnementpreises hat im Voraus für den gesamten Bezugszeitraum zu erfolgen.
Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen auf das Konto:
MEININGER VERLAG GmbH
BLZ: 546 512 40
Konto: 1 926 146
Sparkasse Rhein-Haardt
oder per Bankeinzug zu zahlen.
Bei eintretenden Bezugspreiserhöhungen ist der neue Preis vom Zeitpunkt der Erhöhung an maßgeblich. Der vorausbezahlte Abonnementpreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert und kann nicht erhöht werden.
Dem Kunden steht es nach Kenntnisnahme der Anhebung des Abonnementpreises, d.h. spätestens mit Erhalt der Rechnung, frei, das Abonnement innerhalb einer Frist von 14 Tagen außerordentlich zu kündigen.
9. Probe- und Miniabonnements
Probeabonnements gehen grundsätzlich nach Erhalt der letzten Ausgaben in ein kostenpflichtiges Jahresabo über (Negativoption). Soll das Abonnement nicht als Jahresabo weitergeführt werden, obliegt es dem Kunden bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der letzten erhaltenen Ausgabe, den MEININGER VERLAG unter den in 4. und 5. genannten Kontaktdaten davon in Kenntnis zu setzen.
Miniabonnements enden nach dem im Abonnementangebot vorgesehenen Bezugszeitraum (Positivoption) automatisch.
12. Haftung und Gewährleistung
Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferungen der gedruckten Exemplare der MEININGER VERLAG GmbH haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer gedruckten Ausgabe in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer nicht zu vertretenden Betriebsunterbrechung, beispielsweise bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätete oder nicht eintreffende Magazine oder Zeitschriften kann kein Ersatz geleistet werden. Soweit der Verlag nicht auf Grund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche wie folgt beschränkt:
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlages für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach zur Verfügungstellung der Inhalte. Dies gilt entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zu Gunsten der Mitarbeiter, Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen des Verlages.
Für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlages, für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Haftung unbeschränkt. Dies gilt auch für Schaden, die durch Erfüllungsgehilfen des Verlages verursacht werden.
13. Datenschutz
Alle bei der Bestellung angegebenen personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung der Abonnement-Bestellung notwendig sind, werden unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte durch uns erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Rahmen von Strafverfahren. Nach Beendigung des Abonnement-Vertrages bleiben die personenbezogenen Daten in dem gesetzlich erforderlichen Umfang gespeichert. Die MEININGER VERLAG GmbH verwendet die Daten des Kunden nur nach Maßgabe der hier einsehbaren Datenschutzerklärung.
Des weiteren verpflichtet sich die MEININGER VERLAG GmbH, die Daten nicht über den vorstehend geregelten Umfang hinaus zu verwerten oder weiterzugeben.
14. Urheberrecht
Die Nutzung der journalistischen Inhalte ist ausschließlich zu eigenen, nicht kommerziellen Zwecken zulässig soweit der Kunde mit der MEININGER VERLAG GmbH schriftlich nichts anderes vereinbart hat. Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte ist untersagt, unabhängig von Zweck und Art der Weitergabe.
Eine über den jeweiligen Vertragszweck hinausgehende Nutzung bzw. Verwertung der urheberrechtlich geschützten Inhalte der MEININGER VERLAG GmbH, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Speicherung etc. ist unzulässig und strafbar.
15. Schlussbestimmungen
Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand sowie Erfüllungsort der Sitz des Verlages. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
3.) Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitschriften und Zeitungen
1. “Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen” bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende” bezeichnet) in einer Zeitschrift oder Zeitung zum Zweck der Verbreitung.
2. Ein „Abschluss” ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Wird ein Auftrag gemäß Ziffer 1 und 2 aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.
4. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Platzierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt und können aus technischen Gründen geändert werden. In solchen Fällen kann der Verlag nicht haftbar gemacht werden.
6. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge abzulehnen, wenn – deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder – deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder – deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist – Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen beinhalten, können aus diesen Gründen vom Verlag abgelehnt werden. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Der Auftraggeber hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Daten frei von Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei gelöscht, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Der Verlag behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Computerviren dem Verlag Schäden entstanden sind. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält.
9. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige.
10. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn – diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder – diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und der Höhe nach auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlags, seine gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verwender. Insoweit geltend die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Rabattgutschriften und Rabattnachbelastungen erfolgen grundsätzlich erst zum Ende des Insertionsjahres.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden gesetzliche sowie bankübliche Zinsen berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Aus einer Auflagenminderung kann nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die Garantieauflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie – bei einer Garantieauflage bis zu 50 000 Exemplaren mindestens 20 v. H., – bei einer Garantieauflage über 50.000 Exemplaren mindestens 15 v. H. beträgt. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 23 bleibt unberücksichtigt. Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 überschreiten, sowie Waren, Bücher- , Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
18. Für den Anzeigenauftrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
19. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.
20. Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
21. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
22. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Wettbewerbs- und Urheberrechtes (Persönlichkeitsrecht) entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer eventuell notwendigen Gegendarstellung nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs zu tragen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
23. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.
24. Gemäß § 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass im 24. Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. Genauere Informationen hierzu werden in der Datenschutzerklärung gegeben.
4.) Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den geschlossenen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MEININGER VERLAG GmbH, Maximilianstraße 7-17, 67433 Neustadt an der Weinstraße, Tel.: +49 6321 8908-0, Fax: +49 6321 8908-14, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten ( mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standartlieferung gewählt haben), unverzüglich uns spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen bei dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften oder Funktionsweise der Ware im nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Besonderheit bei Zeitschriftenabonnements
Die Rücksendung der erhaltenen Ware ist nicht erforderlich. Sollten Sie die Ware dennoch an uns zurücksenden, so tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
5.) Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. “OS-Plattform”) bereitstellen. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem Link erreichbar sein: https://ec.europa.eu/consumers/odr