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Gutes Restaurant, böse Bar: Wie der Hamburger Senat Bars als „gefahrgeneigte Betriebsmodelle“ einstuft

Am 3. Juni kategorisierte der Hamburger Senat Bars im Zuge einer neuen Corona-Verordnung als „gefahrgeneigte Betriebsmodelle“. Das löste Empörung in der Szene aus, auch abseits der Hansestadt, die seit Beginn der Pandemie durch die mitunter strengsten Auflagen für Bars auffällt. Der Senat schweigt dazu.

Die blaue Kachelgrafik machte am Vormittag des 4. Juni die Runde in den Sozialen Medien der Barszene: „Bar (Subst., f., sing.) – Besonderes gefahrgeneigtes Betriebsmodell zur Nachtzeit.“ Designt worden war das Quadrat in der Optik einer alten Fliese von Dorothee Wolter aus der Bar Kurhaus auf St. Pauli, das Barkombinat Hamburg e.V. hatte dann mit einem Facebookpost für Verbreitung gesorgt. Die Aufregung in der Community war entsprechend groß. Was war geschehen? Sind Bars nun also plötzlich offiziell gefährliche Orte?

Hamburger Senat stuft Bars als „gefahrengeneigt“ ein

Die Formulierung auf der Kachel stammte natürlich nicht von Dorothee Wolter, sondern war eine Reaktion auf die 43. Verordnung des Hamburger Senats zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Denn auf Seite 25 der Änderungsverordnung, die auch die Wiedereröffnung der Gastronomie behandelt, heißt es dort bei der Begründung einer Sperrstunde zwischen 23 und 5 Uhr sowie der Beschränkung von Innengastronomie:

Diese Regelung zur Beschränkung der Öffnungszeiten gastronomischer Angebote in Innenräumen ist dringend erforderlich, um die nach den Erkenntnissen des Verordnungsgebers besonders gefahrgeneigten Betriebsmodelle zur Nachtzeit aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage (…) vorerst nicht zu gestatten.

Das sitzt natürlich, und zwar auf zwei Ebenen. Einerseits durch die Bekräftigung der inzwischen bekannten, besonders in den hamburgischen Corona-Verordnungen immer wieder wenig trennscharf vollzogenen Gleichsetzung klassischer Bars (und Kneipen) mit Diskotheken, Nachtclubs und lauten, vollen Party-Locations, die durch Vertreter der Bar-Community bereits zahllose Male heftig kritisiert wurde. In der Tat verweist der Senat sogar in der Verordnung selbst tatsächlich auf Superspreading-Events, Senatssprecher Marcel Schweitzer bringt das Beispiel Ischgl als Vergleichsgröße. Ein Dry Martini im Le Lion um Mitternacht ist also gleichzusetzen mit einer wilden Après-Ski-Party hunderter Betrunkener auf engstem Raum? Vertreter der hanseatischen Landesregierung scheinen sich mit Bars nur wenig zu beschäftigen, wenn der Innensenator nicht gerade durch die Anberaumung zweifelhafter Zusammenkünfte in die Schlagzeilen gerät.

Die Gefahrenneigung ist ein verbaler Schlag ins Gesicht

Genau so schwerwiegend und aus emotionaler Sicht deutlich drastischer wirkt natürlich für alle hanseatischen Barbetreiber und Kneipiers die Verwendung des Begriffs „gefahrgeneigt“. Dieser relativ veraltete juristische Begriff entstammt dem Arbeits- und Schuldrecht und wird in der Verordnung des Hamburger Senats leicht irreführend dafür verwendet, generell allen spätnächtlichen Gastronomien eine hohe Gefahr zu attestieren, potentielle Spreading-Orte für das Coronavirus zu sein.

Doch ist diese Zuweisung wirklich zutreffend? Dazu gibt es keine Angaben vom Senat, außer auf Ischgl oder Corner-Exzesse auf offener Straße zu verweisen. Dem gegenüber stehen Untersuchungen in mehreren Ländern vom Sommer und Herbst 2020, aus denen hervorging, dass das Gastgewerbe im Allgemeinen relativ eindeutig kein Pandemietreiber gewesen sei – und auch Zuschreibungen in Richtung Alkohol als Infektionstreiber ließen sich in der Vergangenheit nur sehr begrenzt belegen. Zumal man nach wie vor annehmen darf, dass in einer Bar oder Kneipe – also praktisch unter Aufsicht – deutlich disziplinierter getrunken wird als beim privaten Aufeinandertreffen.

Die hanseatische Landesregierung indes lässt sich davon nicht beirren und trennt lediglich Restaurants als Betriebsmodelle ab, die ihre Hauptkundschaft deutlich vor 23 Uhr empfangen und daher nicht als gefahrgeneigt einzustufen sind.

Gutes Restaurant, böse Bar

Abseits dieser Zweiteilung ist nichts in Sicht. Besonders über diesen Umstand zeigt sich auch das Barkombinat e.V. in seinem Statement gegenüber MIXOLOGY entrüstet: „Es ist ziemlich offensichtlich, dass die Politik genau zwei Arten von Gastronomie kennt: das gesittete, geordnete Restaurant, dem eine Schließzeit um 23 Uhr nicht weiter wehtut, da die Kerngeschäftszeit hier nicht angetastet wird; und den vermeintlichen Brandherd Nachtbetrieb. Auf dem Papier dürfen nun zwar alle Gastronomiebetriebe öffnen, de facto ist der Politik allerdings mehr als bekannt, dass eine Sperrstunde um 23 Uhr für Innenräume einem Betriebsverbot für Nachtbetriebe weiterhin gleichkommt, da diese den Höhepunkt ihres Kundenzustroms zwischen 23 und 5 Uhr haben.“

Diese ignorant wirkende, streng dichotomische Auslegung empfinden die Hamburger Barbetreiber als Affront, der durch seine sprachliche Natur geradezu verletzend wirke: „Statt Lösungen zu suchen, wird ein ‚gefahrengeneigtes Geschäftsmodell zur Nachtzeit‘ zusammenkonstruiert, um Einschränkungen für Bars weiter rechtfertigen zu können, und es wird permanent von Ischgl gesprochen, was im Vergleich schon eine absolute Unverschämtheit ist.“ Dass außerdem auch die vermeintlich weniger gefahrgeneigten Restaurants nicht unbedingt über jegliche Zweifel erhaben sind, demonstrierte letztes Jahr als prominentes Beispiel das „Borchardt“ in Berlin – samt Skandal um FDP-Chef Christian Lindner.

Warum so stur? Der Senat schweigt

Bei weiteren Nachfragen zur Sachlage hält sich die Pressestelle des Senats bedeckt, eine erbetene Beantwortung mehrerer Fragen seitens MIXOLOGY durch den Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher oder einen zuständigen Senator erfolgte nicht. Zunächst angekündigte Antworten durch die Pressestelle des Senats blieben bislang – auch auf erneute Nachfrage hin – aus.

Für die Hamburger Bars bleibt, zumindest bis zur nächsten Änderungsverordnung, eigentlich nur das Warten – oder das müßige Prüfen etwaiger rechtlicher Schritte, die bis dato nach Kenntnis von MIXOLOGY noch niemand eingeleitet hat. Zu dynamisch und unabsehbar sei dafür wohl die Lage, wie Barkombinat-Mitgründerin Constanze Lay sagt. Dass die Regierung der Hansestadt jedoch bald beginnen könnte, die Betriebseigentümlichkeiten unterschiedlicher Gastronomie-Gattungen mit mehr Aufmerksamkeit zu bedenken, scheint aktuell unwahrscheinlich. Dort liegt wohl die eigentliche Gefahr.

Credits

Foto: Dorothee Wolter (mit freundlicher Genehmigung)

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