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Berliner Barbetreiberin Susanne Baró Fernández: „Diese Öffnung ist eine Farce.“

Ungenaue Formulierungen und chaotische Verordnungen: Verzweiflung und Ratlosigkeit machen sich innerhalb der Berliner Bar Community breit. Schielen die Behörden auf positive Berichterstattung zur Gastro-Lockerung, während eigentlich dennoch der Daumen draufgehalten wird? Die Berliner Barbetreiberin Susanne Baró Fernández hat einen offenen Brief an die Politik geschrieben.

Wir müssen reden. Natürlich haben wir das schon oft gesagt, aber ich glaube, ich habe es noch nie so ernst gemeint wie heute. In Zeiten von Corona reden wir doch tatsächlich sogar sehr viel. Es gibt für uns Gastronomen kaum ein anderes Thema zu reden. Jede Pressekonferenz wird verfolgt. Jede neue Verordnung gelesen. Jedes Urteil recherchiert. Und dennoch entging mir und vielen meiner geschätzten Kollegen, und vermutlich auch fast jedem geneigten Leser, dieses winzig kleine, große Detail.

Großer Jubel – aber das Kleingedruckte hat niemand gelesen

Fast drei Monate mussten wir komplett schließen. Die Soforthilfen waren oft nur ein kleiner, heißer Tropfen auf den überheißen Stein, deckten kaum die Gewerbemiete für drei Monate. Anstatt Unternehmerlohn erfolgte der schlichte Verweis auf die Grundsicherung. Nun also folgte der sehnlichst erwartete, große Paukenschlag: Die Bars dürfen wieder öffnen. Großer Jubel! Es rauschte durch die Presse – verzögert, denn vom Senat kam auch diese Information wieder nur in einem kleinen Nebensatz. Wieder öffnen zu dürfen bedeutet, hoffentlich den Betrieb retten zu können, die Mitarbeiter wieder aus ihrer trostlosen Kurzarbeit holen zu können und schlicht wieder unserer großen Leidenschaft nachgehen zu können – dem Gastgeben. Das Kleingedruckte hatte niemand gelesen. Oder es zumindest nicht so interpretiert, wie es der Gesetzgeber doch gemeint hatte.

In der neuen Verordnung stand also, wir dürften wieder öffnen. Maximal fünf Gäste oder zwei Haushalte, Mund-Nasen-Schutzpflicht für Mitarbeiter im Service und Gäste, das Verbot von Tresenplätzen, Erarbeiten eines Hygienekonzeptes und das Führen einer verpflichtenden, aber DSGVO-konformen Gästedokumentation. Zudem galt natürlich das Abstandsgebot von 1,5m – „sofern möglich“ sagte der Senat.

Wir öffneten, wiesen brav und artig Gruppen ab, verloren mehr als 50% der Bestuhlung dank der Tresenvorschrift und den Abstandsregelungen und kamen mehr schlecht als recht über die Runden. Wieder zu öffnen war so oder so nur ein kleiner Schritt gewesen. Nach drei Monaten von Einnahmen gleich Null und 90% der Mitarbeiter in Kurzarbeit 100, rechnete niemand damit, dass wir kurz- oder mittelfristig wieder gewinnbringend arbeiten könnten. Zu hoch ist der Personalaufwand für die neuen Vorschriften. Umfragen zeigten zudem vorab, dass nur etwa 35% der Gäste die Gastronomie zum jetzigen Zeitpunkt wieder besuchen würden. Zudem fehlten die Touristen als wichtiger Umsatzmotor. Die Auflagen sind hart, die Gäste zu verunsichert. Aber die meisten von uns halten sich an die Vorschriften – wir halten zusammen, bleiben stark und unterstützen den Kampf gegen das Virus.

Zusatz „sofern möglich“ gestrichen – es herrscht Chaos

Nun also kam die neue, entschlackte Verordnung. „Wegfall der Kontaktbeschränkung“ jubeln abermals die Medien und die Gäste. Mit dieser Verordnung fiel beim genauen Lesen auch der Passus „sofern möglich“ weg – und erschütterte uns bis ins Mark.

Müsste jetzt innerhalb eines Tisches, wenn dieser nicht nur aus einem Haushalt bestehe, auch 1,5m Abstand gehalten werden? Davon war in der Pressekonferenz am Donnerstag keine Rede gewesen. Freitag nachmittags lud der Senat das Amtsblatt hoch – und, potzblitz!: 1,5m Abstand zwischen jedem Gast am Tisch, der nicht miteinander zusammenwohnt oder in fester Partnerschaft zueinander steht.

Es herrscht komplettes Chaos. Reservierungen für das Wochenende, bei denen der Beziehungsstatus (natürlich) nicht vorher abgefragt wurde. Und: Was würden die Gäste sagen? Wussten sie von den Änderungen? Nun, die Antwort ist, wie auch die vieler Gastronomen: Nein, sie wussten es natürlich nicht. Am Montag erreichte ich endlich jemanden bei der DeHoGa.

„Der 1,5m Abstand galt schon immer innerhalb eines Tisches.“

–– „Was? Nein! Die Klausel ‚sofern möglich‘ bezog sich nur auf die Laufwege z.B. zum WC, so dass Gäste auch das WC nutzen könnten, wenn der Raum eigentlich zu schmal wäre.“

„Aber…“

Ich hatte also, ohne es zu wollen, vier lange Wochen immer wieder gegen die Abstandsregeln verstoßen. Ich und meine Gäste. Und ich als Gast, wenn ich anderswo Essen ging, um die Gastronomen zu unterstützen. Wie kann es sein, dass wir nicht verstanden haben, was in der Verordnung stand? Wie kann eine Verordnung (abermals) so schwammig formuliert sein, dass erst ein Gericht die genaue Bedeutung der Worte hätte definieren müssen?

Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, ich war mit meiner Fehlinterpretation nicht allein. Darauf stehen € 100 bis 2500 Bußgeld pro Verfehlung, und für die Gäste weitere € 50 bis 500 – pro Person! Aber wo war die Normenklarheit in der Verordnung? Offenkundig fehlte sie.

Was für Tische, geschätzter Senat, sollen wir denn haben?

Neben der Unverständlichkeit der Verordnung, stellt sich aber nun vor allem die Frage, wie realitätsnah diese Abstandsregel in der Gastronomie ist oder auch sein kann. Unsere Gäste laufen nahe zusammen auf der Straße, aber wir sollen sie auseinandersetzen. Geschäftsessen? Bitte bereden sie sich vertraulich über 1,5m Entfernung. Catch-Up mit Freunden? Schickt euch Nachrichten an den Nachbartisch. Den Geburtstag mit neun Freunden nachfeiern? Gerne, aber ihr müsst alle 1,5m Abstand haben. Was für Tische, geschätzter Senat, sollen wir denn haben? Standardtische der Gastronomie sind 60x60cm oder 120x60cm. Nicht einmal eine Standardbierzeltgarnitur mit 220x50cm würde in der Diagonale 1,5m bringen, wenn wir die je obligatorischen 43cm Sitzfläche abziehen.

Wir dürfen also alle wieder öffnen, und die Gäste dürfen sich alle wieder treffen, aber außer in der Theorie können sie in keiner Bar in Berlin an einem Tisch zusammensitzen? Öffnen bedeutet nun nämlich wiederum auch, dass an das Land Berlin keine Ansprüche mehr nach dem Infektionsschutzgesetz gestellt werden könnten. Öffnen bedeutet, dass die Betriebsschließungsversicherer, die sich ohnehin schon quer stellten, nicht mehr leisten müssten. Dabei kommt doch diese Öffnung einer weiterhin faktischen Teilschließung gleich. Wir verlieren hierdurch weitere 30-40% Sitzplatzkapazität, wenn nicht plötzlich alle Gäste nur noch paarweise kämen.

So kann man nicht wirtschaften

Um auch nur im Ansatz kostendeckend zu wirtschaften, müssten wir konsequenterweise Gäste aus unterschiedlichen Haushalten abweisen, sofern sie nicht doppelt konsumieren würden. Dabei ging es immer um den Vorwurf, dass übermäßiger Alkoholgenuss zur Verletzung der Regeln führen würde. Nun aber muss ich die Gäste anhalten, mehr zu konsumieren, oder aber nur noch Paare und Wohngemeinschaften bewirten und so einen Großteil der Bevölkerung vom sozialen Leben ausschließen. So kann man nicht wirtschaften. Jeder, der sich an die Regeln hält, wird massiv Umsatz verlieren und weiter in seiner Existenz bedroht bleiben. Lohnt es sich unter diesen Umständen überhaupt zu öffnen?

„Einfach machen“ sagen einige, und so profitiert, wer sich nicht an die Verordnung hält. Eine Verordnung, die das Wirtschaften unmöglich macht. Diese Verordnung ist – ehrlich gesagt – realitätsfremd. Stellen Sie sich bitte zehn Gäste in einem Restaurant zum Business Lunch mit 1,5m Abstand vor. Sehen sie dieses Tischmodell vor sich?

Ich nämlich auch nicht.

Sie sehen also die Bredouille. Und so straft auch der Gast den aufrichtigen Gastronomen ab. Denn er will ja ausgehen, er will ja zusammensitzen und er darf es nicht bei ihm. Es wird ihm aber eine Ecke weiter erlaubt, oder beim Spätkauf mit dessen neu aus gestatteter Terrasse. Oder im Park. Kontrollen? Fehlanzeige. Prominente Beispiele haben es gezeigt. Wer ehrlich ist, und seinen Beitrag leisten will, hat das große Nachsehen.

Warten auf einen Sündenbock?

Warum also verfügt man eine Verordnung, die so offenkundig gebrochen wird, und aufgrund ihrer Unklarheit gebrochen werden musste? Wartet man auf ein neues Cluster, auf einen Sündenbock? Kommen am Ende die dicken Bußgelder, die unsere Läden ganz schließen? Möchte man eine positive Presse bezüglich der Lockerung erzeugen, während dennoch der Daumen draufgehalten wird? Die Verzweiflung und Ratlosigkeit breiten sich innerhalb der Bar-Community immer weiter aus.

Man fühlt sich als Gastronom von der Stadt nicht gewollt und ein Stück weit zum Narren gehalten. Hätten sie unsere Läden länger geschlossen, und die Soforthilfen verlängert, wir hätten es verstanden. Wir hätten weiter versucht, durchzuhalten. Aber so ist die Öffnung eine Farce und ein grob unverständlicher Versuch, die Gastronomie wieder hochzufahren. Was wir uns stattdessen gewünscht hätten wären klare, ehrliche Worte und verständlich kommunizierte Regeln gewesen.

Susanne Baró Fernández

Anm.d. Red.: Diesen Text veröffentlichte Susanne Baró Fernández am 30. Juni auf ihrem Facebook-Profil. Wir veröffentlichen ihn mit ihrer Genehmigung und in leicht lektorierter Version.

Credits

Foto: Timber Doodle

Comments (2)

  • Peter Schütte

    Ich kenne Susanne mittlerweile ein wenig länger und es macht mich langsam nicht mehr nur traurig wie hier die “Ehrlichen” wieder einmal auf der Strecke bleiben. Ich will, und kann, hier keinen Vergleich ziehen. Aber hier, wie vermutlich viele meiner Kolleginnen und Kollegen auch, als doch recht machtloser Zaungast dazustehen und zuzuschauen wie meine geliebte und gelebte Barkultur zugrunde gerichtet wird macht mich einfach nur traurig und wütend.
    Alles, alles Gute und Liebe für all die authentischen, ja echten, Gastronominnen und Gastronomen da draußen.

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  • H. Hurtmanns

    Ich kann das alles nur bestätigen, auch wenn mein Geschäft nicht in Berlin ist: in den letzten Wochen bin ich zum Plakatkleber, Desinfektionsmeister, Jurist geworden, Wirt bin ich nur noch nebenbei. Täglich Änderungen der „Beschränkungen“, stundenlanges Studium der geltenden Regeln: Darf ich wieder Salzstreuer aufstellen, Speisekarten auslegen? Niemand ist sich sicher. Das Servicepersonal muss Masken tragen, Koch, Thekenfrau/Mann und Wirt nicht? Warum entscheiden das alles Verwaltungsbeamte? Warum fragt man uns nicht? Aber anscheinend egal, es gibt wohl ein Leben nach der Gastronomie…ob das aber schön ist… Don Gelato Eiscafé und Bistro Mainz-Kostheim, H. Hurtmanns

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