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Kubakrise: Bacardi hat ein Herkunftsproblem

Der Rum mit der Fledermaus und die Verbindung nach Kuba ist seit jeher eine lange aufgewühlte Debatte mit viel Stoff für Verschwörungen. Das aktuelle Problem allerdings ist hausgemacht.Und kam auch erst durch Bacardi selbst wieder in den Fokus: Der Rum ohne Heimat setzt ein Gesetz durch, gegen das er selbst jahrelang unbehelligt verstoßen hat. Es geht um Verbrauchertäuschung, Marktvorteile, empfindliche Klagen, viel Geld und betrifft wahrscheinlich sogar Sie. Also aufgepasst! 

Das karibische Meer spült Sand vor paradiesische Stränden, der realexistente Sozialismus bröckelt vor sich hin, die Air Force One ist gelandet und einst diplomatischer Permafrost taut wie die Eiswürfel im Glas. Es herrscht politischer Frühling auf Kuba. Das wurde wohl jedem spätestens bewusst, als US-Präsident Obama den Kubanern und ihrem El Presidente mit den Worten „Es ist an der Zeit, die Vergangenheit zu vergessen, lassen wir die Vergangenheit hinter uns, blicken wir in die Zukunft“, einen großen Löffel Honig um den tabak- und rumgegerbten Mund schmierte und auch die Rolling Stones den Einheimischen gleich ein paar Tage später lautstark von ihrer Sympathie für den Teufel vorsangen. Es geht vorwärts im Inselstaat. Mit Riesenschritten.

Lose Leine, langer Streit 

Auf der anderen Seite des Pesos ist jedoch auch wenig überraschend, dass die aktuelle Annäherung Kubas an den Rest der Welt nicht jedem Unternehmen oder allen Einheimischen passt, allen voran Altrevolutionär Fidel Castro. Und letztlich sind die nun gelockerten Umstände auch wieder neuer Wind für die lange schwelende Fehde zwischen den Rumproduzenten Bacardi und Havana Club um die Markenrechte von Havana Club in den Vereinigten Staaten – zuletzt mit einem vorläufigen Punktsieg für den echten kubanischen Rum.

Um echten kubanischen Rum dreht sich aber auch ein anderes Dilemma im Haus mit der Fledermaus: Bacardi hat ein Herkunftsproblem. Zumindest, wenn es um den Verkauf des Zuckerrohrbrands auf dem deutschen Markt angeht. Denn, wie auch bei anderen Produkten ohne kubanische Herkunft, darf hierzulande mit ebendieser nicht geworben werden! Aber erst einmal alles auf Anfang.

Der Kern der Krise

Und „Anfang“ heißt in diesem Fall: es geht bis ins Jahr 1954 beziehungsweise 1961 zurück. Damals verabschiedeten die Bundesrepublik Deutschland und Kuba ein noch immer geltendes bilaterales Abkommen über den Schutz von Herkunftsbezeichnungen. Es umschließt drei verschiedene Fallkonstellationen: Die falsche Herkunftsbezeichnung im geschäftlichen Verkehr auf Waren aller Art, den Gebrauch des kubanischen Wappens, der Flagge oder anderer Hoheitszeichen zur Bezeichnung oder Unterscheidung von Erzeugnissen und die Verwendung der Bezeichnungen „Habana”, „Havana”, „Havanna”, „Habano”, „Havano”, „Cuba”, „Cubano”, „Vuelta Abajo” und alle anderen von diesen abgeleiteten oder ihnen ähnlichen Worten. Kurzum steht in diesem Abkommen, was nicht aus Kuba kommt, darf im kommerziellen Sinn nicht mit Kuba in Verbindung gebracht werden. Angefangen vor allem beim Tabak, gilt dies aber auch für „weitere kubanische Ausfuhrgüter, Nahrungsmittel, Genussmittel und auch Gold“, wie der deutsche Zoll bestätigt.

Und an diesem Punkt wird es spannend. Schließlich gibt es im deutschen Markt eine riesige, gar unüberschaubare Menge Bacardi Rum-Flaschen, deren Labels prominent auf „Santiago de Cuba“ verweisen, ohne dass heutzutage auch nur ein Tropfen von der Insel selbst stammt. Keine einzige dieser Flaschen ist in Deutschland verkehrsfähig. Keine einzige dieser Flaschen darf hierzulande verkauft werden. Ein Handel damit ist Gesetzesbruch, wird als Verbrauchertäuschung gewertet und unterliegt, „je nach Lage des Falles, der Beschlagnahme, der Einziehung, der Zurückweisung an der Zollgrenze oder der Entfernung der falschen Bezeichnung [siehe Abkommen].“ Auch, wenn der Inhalt natürlich Original Bacardi Rum ist.

Bacardi: Ein Rum ohne Heimat?

Allgemein ist der Rum mit der Fledermaus eine der wenigen Spirituosen, deren Herkunft nicht klar definiert werden kann. Als Marke auf den Bahamas registriert, stammt die Zuckerrohrmelasse aus verschiedenen Regionen der Karibik und des amerikanischen Kontinents. Produziert wird unter anderem in Puerto Rico oder Mexiko, abgefüllt dann je nach Markt in Städten wie Barcelona, Jacksonville oder Buxtehude. Nur eben, historisch begründet, nicht auf Kuba.

Dass Bacardi heutzutage aber dennoch in vielen Märkten – im Grunde ganz Europa mit Ausnahme Deutschlands – mit dem Ursprung in Santiago de Cuba aus dem Jahre 1862 wirbt, hat vor allem verkaufsfördernde Gründe; spielt die Herkunft für die Bestimmung der Qualität von Rum bei den meisten – vor allem den laienhaften – Konsumenten doch eine große Rolle. Der Verweis auf die schöne Insel wird zum Qualitätssiegel, Kaufargument und somit letztlich zum Vorteil gegenüber anderen Herstellern im Kampf um Kunden, Listungen, Geld und Marktanteile.

Und ganz offiziell nutzte der Fledermaus-Rum diesen Verweis sogar in Deutschland. Verbotenerweise. Denn vor allem in den marktordnenden Neunzigerjahren und um die Millenniumswende herum produzierte und labelte Bacardi Deutschland seine Flaschen über viele Jahre hinweg mit deutlichem Bezug auf Kuba. Mitarbeiter erhielten Schulungsmaterialien, in denen Kuba stets eine wichtige Rolle spielte und Bars von Ostfriesland bis zur Zugspitze wurden mehr als großzügig mit kuba-bezogenem Merchandise ausstaffiert. Die Zeit war super! Es herrsche eben Bacardi Feeling. Und ganz nebenbei verstieß man mehr oder weniger bewusst gegen geltendes Recht. Egal, wie uns der Konzern auf Nachfrage wissen ließ.

Etwas späte Moral 

Dafür stellt sich Bacardi Deutschland aber jüngst, also anno 2016, als größter Verfechter der Gerechtigkeit dar, wird nun löblicherweise zum Schützer des Kuba-Abkommens und droht in mutiger Weise sogar den eigenen Kunden und Partnern mit empfindlichen Klagen beim Verstoß gegen ebenjenes.

Es ist der Schritt, einerseits dafür zu sorgen, dass möglichst nicht noch mehr „illegale“ Flaschen in den hiesigen Regalen stehen, andererseits aber auch die wahrscheinlich langersehnte Möglichkeit, die Absatzzahlen der deutschen Niederlassung nach oben zu korrigieren, natürlich „ohne den freien Warenverkehr in Europa regulieren zu wollen“, wie Bacardi versichert. Denn dass die aktuellen Abverkäufe in Deutschland nur noch eine prozentuale Note jener von vor 15 Jahren sind, ist ebenfalls bekannt. Vor allem weißer „Premium-Rum“ ist austauschbar geworden und viele kleinere Hersteller liefern längst spannendere Produkte als die großen Konzerne. Bartender und Konsumenten freut es. Nur schlägt sich das eben auch in den Bilanzen der Multis nieder.

Hinzu kommen die vermeintlich schmerzlichen Parallelimporte der deutschen Großhändler aus Großbritannien oder Spanien. Eine für Fachhändler jedoch zwingend notwendige Methodik, um den eigenen Kunden günstige und vor allem konkurrenzfähige Preise anbieten zu können. Schließlich ist es ihnen auf diesem – durch das Freihandelsabkommen legalisierten – Weg möglich, durchschnittlich zwischen 70 und 80 Cent je Literflasche Bacardi Rum aufgrund von Währungsunterschieden im europäischen Ausland zu „sparen“. Auch, wenn dadurch eben Lastzugweise „falsch“ etikettierte Ware in den deutschen Umlauf kommt.

Und was bedeutet das für die Bar? 

Soweit, so grotesk. Doch was bedeutet das alles für die Bar? Kann es folgen für Besitzer haben? Auch hier blieb Bacardi ein umfassendes und klärendes Statement schuldig. Weder in der deutschen Niederlassung noch bei der europäischen Vertretung des Konzerns wollten oder konnten sich Geschäftsführung, Marketing oder Rechtsabteilung dazu äußern. Mit viel Pathos sagt man von Hamburg bis London stattdessen nur: „Wir sind stolz auf unsere kubanischen Wurzeln.“ Die, sind wir ganz genau, eigentlich katalanisch und französisch sind. Nun ja.

Letztlich lieferte Amy Federman, Leiterin der globalen Unternehmenskommunikation aus Miami, dann doch noch die lapidare Aussage: „Wir weisen darauf hin, dass Kunden, Bartender oder Konsumenten keinen Gesetzesbruch begehen oder rechtliche Konsequenzen befürchten müssen, wenn sie Produkte kaufen oder verkaufen, die von Bacardi Deutschland für den deutschen Markt vorgesehen sind.“

Um festzustellen, dass die Realität jedoch völlig anders aussieht, reicht ein Blick ins Backboard, die Regale von namhaften Getränkemärkten, in Cash & Carry-Märkte oder Travel Retailer am Flughafen auf deutschem Boden. Selbst Mitarbeiter von Bacardi Deutschland bemustern Kunden noch immer mit „illegaler“ Ware! Dazu gesellen sich Merchandise-Artikel, die aufgrund von inhaltlichen Verbindungen zwischen Kuba und Bacardi als verkaufsfördernd betrachtet werden können und unter das Abkommen fallen. Es ist ein riesiger, unübersehbarer Haufen. Und wohlmöglich nur eine Frage der Zeit, bis findige Anwälte Abmahnungen verfassen, pauschal die in solchen Fällen üblichen 4.000 Euro Schadensersatz aufrufen und eine vorgefertigte Unterlassungserklärung gleich mitschicken.

Wir möchten daher auch freundlich zur Vorsicht mahnen, die eigenen Flaschen, Stirrer, Barschürzen, Servietten und Co. einmal unter die Lupe zu nehmen. Eventuell auch zu schauen, welche Raritäten, vor allem aus den 1990er Jahren, betroffen sind und was in der eigenen Getränkekarte steht. Außerdem muss unsaubere Ware, die der Großhändler schickt, nicht angenommen werden! Wie es mit dem möglichen Ersatz bereits betroffener Flaschen und Zubehörartikel aussieht, bleibt jedoch die größte Frage. Eventuell kann ja der individuelle Bacardi-Vertreter helfen. Bis jedoch eine ganzheitliche und zufriedenstellende Lösung für das Dilemma gefunden ist, wird das Meer wohl noch einigen Sand vom Varadero Beach spülen.

Credits

Foto: Wand & Risse via Shutterstock. Postproduktion: Tim Klöcker.

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