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Inventur

Inventur am 4. Februar 2024 – Betrunkenes Benehmen: Alkohol ist keine Ausrede

Einen erfrischenden ersten Sonntag im Februar wünschen wir! Merken auch Sie es schon? Die Tage werden zaghaft, aber spürbar länger, ein wenig mehr Licht kündet davon, dass der Frühling nicht mehr allzuweit entfernt ist. Ein inzwischen völlig jahreszeitenunabhängiges Thema hingegen ist Künstliche Intelligenz. Auch unser Kolumnist Andreas Schöler hat sich für die kommende Ausgabe unseres Magazins mit einem Aspekt von KI an der Bar beschäftigt. Weitaus skurriler wird es, wenn KI herangezogen wird, um einen Cocktail zu entwickeln. So hatte ChatGPT beispielsweise vor knapp einem Jahr den „besten Cocktail der Welt“ entworfen. Die Kollegen vom Tech-Magazin Wired wiederum haben vor wenigen Tagen ein Reel gepostet, in dem jeweils ein erfahrener Bartender und eine KI auf Basis eines Gästewunsches ein Drink-Rezept vorgeschlagen hatten. Wir sagen nur so viel: Jeweils 30 ml Mezcal, Tequila, Vodka und Ouzo (!) klingen nach einer Ansage. Doch schauen Sie selbst. Wir blicken derweil auf die weiteren News und Themen der Woche.

Betrunkenes Benehmen – eben doch kein Anlass zur Ausrede?

Eine hochinteressante Folge des Podcast Moreno+1 gab es diese Woche beim Spiegel. Darin begrüßt Moderator Juan Moreno den Psychiater Jakob Hein. Der Anlass ist folgender: Hein hat eine ethnologische Forschungsarbeit zweier US-Anthropologen aus dem Jahr 1969 ins Deutsche übersetzt. Die Studie, um die es geht, setzt sich u.a. damit auseinander, dass es das klischeehafte Benehmen unter starkem Alkoholeinfluss gar nicht gibt.

Vielmehr, so eine zentrale Beobachtung, sei das Verhalten besoffener Menschen in extremer Weise abhängig davon, in welcher Gesellschaft sie leben und unter welchen Moralvorstellungen sie geprägt wurden. Vor allem der exzessive, auch zu Gewalt neigende Kontrollverlust, der in vielen Regionen als typisch gilt, sei nicht überall anzutreffen.

Das wiederum führt zu einer wichtigen Überlegung. Denn, so Hein, noch immer gelte starkes Betrunkensein in weiten Teilen der westlichen Welt als mehr oder minder gesellschaftsfähige Ausrede für Fehlverhalten – in vielen Ländern, wie etwa Deutschland, sogar mit strafrechtlicher Relevanz. Hein plädiert daher dafür: Betrunkensein darf nicht mehr strafmildernd gewertet werden. Eine aufschlussreiche halbe Stunde zum Hören!

Alkoholfreie Bar in Brighton: Nach nur 15 Monaten ist Schluss

Nach etwas mehr als einem Jahr sind die Türen schon wieder zu: Wie The Spirits Business am Donnerstag berichtete, muss das Torstig in Brighton schließen. Das gab das Betreiber-Ehepaar über seinen Instagram-Kanal bekannt. Erst im November 2022 war die komplett auf alkoholfreie Drinks ausgerichtete Bar unter großer Beachtung der Presse als erste ihrer Art in dem englischen Ferienort am Meer eröffnet worden.

Noch im Januar 2024 war das Torstig mit einem Pop-up für zwei Wochen in London zu Gast gewesen. Die jetzige Schließung untermauert einmal mehr, wie schwierig ein gastronomisches Unterfangen im Alkoholfrei-Bereich bleibt – zumal ausgerechnet Brighton schon immer auch als Ort für Genuss und ein wenig Völlerei stand. Und wir erinnern uns: Auch das ähnlich konzipierte Zeroliq in Berlin musste nach vergleichsweise kurzer Zeit wieder schließen. Bleibt also die Vermutung: Es wird zwar immer weniger Alkohol getrunken, aber offenbar gehen Menschen für alkoholfreie Getränke tendenziell weniger aus.

Über den geheimen Bar-Slang

Jede Szene, jede Branche hat ihre eigene Sprache, so auch die Bar. Jede:r Bartender:in, der schon mal im Gespräch mit einem fachfremden Menschen in tiefere inhaltliche Gefilde gekommen ist, dürfte das Phänomen kennen, dass man instinktiv zu Fachbegriffen greift, die das Gegenüber nicht kennt.

Eine schöne Zusammenstellung mit teils sehr schrägem, aktuellem Bar-Jargon (allerdings auch Nordamerika) hat diese Woche Emma Janzen für Punch geliefert. Darin geht es dann unter anderem um „brennendes Eis“, „Zivilisten“, „Mogelflaschen“ und „Fruchtfledermäuse“. Und gehören Sie in Ihrer liebsten Bar vielleicht schon zum „Empty Bottle Club“? Hier entlang für noch mehr, bitte.

Welche Rebsorte ist da eigentlich drin?

Den allermeisten Barleuten wird man nicht erklären müssen, dass die drei üblichen Rebsorten für Champagner Pinot Noir, Chardonnay und (Pinot) Meunier heißen. Tatsächlich aber gibt es noch zahlreiche andere Weine, die zwar mit einem bekannten Begriff etikettiert sind, der jedoch nicht die enthaltene(n) Rebsorte(n), sondern die Region nennt, aus der der Wein stammt.

Während z.B. in Deutschland und Österreich üblicherweise die Rebsorte als zentrale Angabe etikettiert wird, ist es inbesondere in den bekannten, traditionsreichen französischen und italienischen Anbaugebieten anders. Dort ist die Angabe wie „Bordeaux“, „Chianti“ oder „Chablis“ zentral. Doch selbstverständlich verbergen sich dahinter in den meisten Fällen sogar fest vorgeschriebene Rebsorten. Die Rebsorten hinter einigen der international wichtigsten und gängigsten Bezeichnungen hat VinePair diese Woche aufgeschlüsselt, und zwar grafisch wie textlich. Später vielleicht noch auf einen Melone de Bourgogne?

Credits

Foto: everettovrk - stock.adobe.com

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